Die Stadt Feldkirch kann eine sogenannte Gäste-Taxe einheben. Mit der Gäste-Taxe deckt die Stadt den Aufwand für Einrichtungen und tourismusfördernde Maßnahmen.

Beispiele:

  • Blumen-Schmuck
  • Denkmal-Pflege
  • öffentliche Brunnen
  • Park-Anlagen
  • WC-Anlagen
  • Natur- und Landschafts-Schutz

Die Stadt zieht die Gäste-Taxe das ganze Jahr über ein. Jede und jeder der in Feldkirch übernachtet, muss die Gäste-Taxe bezahlen. (Paragraph 13 Tourismus-Gesetz)

Abrechnen

Ihnen gehört eine Unterkunft für Gäste in Feldkirch? Dann müssen Sie die Gäste-Taxe zahlen. Die Rechnung für die Gäste-Taxe müssen Sie bis zum Monats-Ende des Folgemonats bei der Stadt einreichen und bezahlen. Ein Beispiel: Sie müssen die Rechnung und den Betrag für den Monat März bis zum 30. April an die Stadt schicken. (Paragraph 4 Gästetaxe-Ordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 16.10.2018 idF vom 11.10.2022 und vom 13.12.2022)

Auch Buchungs-Plattformen wie AirBnB oder BookingCom sind meldepflichtig. Sie müssen darum auch dafür eine Gäste-Taxe bezahlen. 

Sind Sie unsicher, ob Sie Zimmer privat vermieten oder gewerblich beherbergen? Die Wirtschaftskammer Österreich stellt dazu einen Leitfaden zur Verfügung.

Die Gemeinde ist nicht dafür zuständig, die Gäste-Taxe zu berechnen. Die Gästet-Taxe ist eine Abgabe, die Sie selbst berechnen und rechtzeitig zahlen müssen. Bitte nutzen Sie für das Berechnen des Betrages das Online-Formular.

Die monatlichen Abrechnungen für die Gäste-Taxe können Sie online auf "Feratel Deskline WebClient" einfach und schnell selbst erstellen. Eine Hilfe bietet das Produkt-Datenblatt von "Feratel Deskline WebClient".

Gäste-Verzeichnis

Jede Unterkunft muss ein Gäste-Verzeichnis über alle untergebrachten Gäste führen. Im Verzeichnis müssen Sie folgende Daten aufschreiben:

  • persönlichen Daten
  • das Datum der Ankunft 
  • das Datum der Abreise

Nähere Bestimmungen zum Gäste-Verzeichnis finden Sie in der Melde-Gesetz-Durchführungsverordnung.