Unbedenklichkeits-Bescheinigung
Die Unbedenklichkeits-Bescheinigung bestätigt, dass Sie oder Ihre Firma keine Steuern in Feldkirch bezahlen müssen.
Sie brauchen diese Bescheinigung zum Beispiel, wenn Sie eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen möchten.
Man unterscheidet zwischen 2 Unbedenklichkeits-Bescheinigungen:
- Unbedenklichkeits-Bescheinigung für Kommunal-Steuer, Gäste-Taxe und Tourismus-Beitrag
- Unbedenklichkeits-Bescheinigung für Grund-Steuer
Sie können den Antrag für eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung mittels Online-Formular stellen.