Unbedenklichkeits-Bescheinigung

Die Unbedenklichkeits-Bescheinigung bestätigt, dass Sie oder Ihre Firma keine Steuern in Feldkirch bezahlen müssen.

Sie brauchen diese Bescheinigung zum Beispiel, wenn Sie eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen möchten. 

Man unterscheidet zwischen 2 Unbedenklichkeits-Bescheinigungen:

Sie können den Antrag für eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung mit unserem Online-Formular stellen.

Online-Formular

Antragsteller:in
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Datenschutz

Mit einem gelben Stern (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben und müssen somit ausgefüllt werden.