Ausgleichs-Abgabe
Eigentümer:innen von Gebäuden müssen in Feldkirch eine einmalige Ausgleichs-Abgabe bezahlen, wenn sie bei einem Gebäude zu wenig Stell-Plätze für Autos schaffen. Die Stadt Feldkirch passt den Betrag für die Ausgleichs-Abgabe jedes Jahr an. (Paragraph 13 Absatz 1 Baugesetz, LGBl Nr 52/2001 idgF, und Stell-Platz-Verordnung, LGBl Nr 24/2013, Beschluss der Stadtvertretung vom 5.7.1984)
Wenn Gebäude für mindestens 4 Wohnungen gebaut werden, muss es einen Kinder-Spielplatz geben.
Es gibt Ausnahmen:
- Wenn es in der Nähe des Bau-Grundstücks einen öffentlichen Kinder-Spielplatz gibt, kann die Stadt Feldkirch entscheiden, dass kein weiterer Spielplatz gebaut werden muss. Die Entfernung darf höchstens 500 Meter sein.
- Wenn es unmöglich oder zu teuer ist, eine Kinder-Spielfläche in 300 Metern Entfernung vom Bau-Grundstück zu machen, muss keine Kinder-Spielfläche geschaffen werden.
Die Stadt muss in diesen Fällen eine Ausgleichs-Abgabe einheben.
Die Eigentümer:innen der Grundstücke müssen diese Ausgleichs-Abgabe einmalig bezahlen. Die Beträge werden von der Landesregierung im Amtsblatt für das Land Vorarlberg veröffentlicht. (Paragraph 11 Baugesetz)
Die Stadt Feldkirch verwendet die Einnahmen aus der Ausgleichs-Abgabe für 2 Zwecke:
- Bauen von neuen öffentlichen Kinder-Spielplätzen
- Decken der Kosten für bestehende Spielplätze