Arten von Park-Karten
Anwohner-Karte
Inhaber:innen eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, die in der Gebühren-Zone 1 oder 2 ihren Hauptwohnsitz haben, können eine Anwohner-Karte erwerben. Anwohner-Karten sind auf ausgewählten Parkplätzen in der Gebühren-Zone 1 sowie auf allen Parkplätzen der Gebühren-Zone 2 gültig. Die Karte gilt für ein Jahr und kostet 240,00 Euro. Sie ist im Bürgerservice erhältlich.
Es besteht die Möglichkeit, eine Anwohner-Karte in begründeten Fällen, wie zum Beispiel bei einem Umzug, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückzugeben. Sie bekommen dann die verbleibenden Vierteljahre rückerstattet.
Unternehmer- und Arbeitnehmer-Karte
Unternehmer:innen und Arbeitnehmer:innen, die in der Gebühren-Zone 1 oder 2 einen Standort haben bzw. dort beschäftigt sind, können eine Unternehmer- und Arbeitnehmer-Karte erwerben. Unternehmer- und Arbeitnehmer-Karten sind ausschließlich auf den Parkplätzen der Gebühren-Zone 2 gültig.
Kosten
- 120,00 Euro pro Vierteljahr
- 240,00 Euro pro Halbjahr
- 480,00 Euro pro Jahr
Es besteht die Möglichkeit, eine Unternehmer- und Arbeitnehmer-Karte (mit Ausnahme der Vierteljahreskarte) in begründeten Fällen, zum Beispiel bei einem Arbeitsplatz-Wechsel, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückzugeben. Sie bekommen dann die verbleibenden Vierteljahre rückerstattet.