Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Dauer-Park-Karte erworben werden. Mit einer Park-Karte müssen Sie nicht jedes Mal ein Park-Ticket lösen. Im Lageplan sehen Sie, in welchen Gebühren-Zonen eine derartige Dauer-Park-Karte gültig ist.

Arten von Park-Karten

Anwohner-Karte

Inhaber:innen eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, die in der Gebühren-Zone 1 oder 2 ihren Hauptwohnsitz haben, können eine Anwohner-Karte erwerben. Anwohner-Karten sind auf ausgewählten Parkplätzen in der Gebühren-Zone 1 sowie auf allen Parkplätzen der Gebühren-Zone 2 gültig. Die Karte gilt für ein Jahr und kostet 240,00 Euro. Sie ist im Bürgerservice erhältlich.

Es besteht die Möglichkeit, eine Anwohner-Karte in begründeten Fällen, wie zum Beispiel bei einem Umzug, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückzugeben. Sie bekommen dann die verbleibenden Vierteljahre rückerstattet.

Unternehmer- und Arbeitnehmer-Karte 

Unternehmer:innen und Arbeitnehmer:innen, die in der Gebühren-Zone 1 oder 2 einen Standort haben bzw. dort beschäftigt sind, können eine Unternehmer- und Arbeitnehmer-Karte erwerben. Unternehmer- und Arbeitnehmer-Karten sind ausschließlich auf den Parkplätzen der Gebühren-Zone 2 gültig.

Kosten

  • 120,00 Euro pro Vierteljahr
  • 240,00 Euro pro Halbjahr
  • 480,00 Euro pro Jahr

Es besteht die Möglichkeit, eine Unternehmer- und Arbeitnehmer-Karte (mit Ausnahme der Vierteljahreskarte) in begründeten Fällen, zum Beispiel bei einem Arbeitsplatz-Wechsel, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückzugeben. Sie bekommen dann die verbleibenden Vierteljahre rückerstattet.

Antrag stellen

Seit dem 1. Dezember 2024 gibt es die Park-Karte nicht mehr im Scheck-Karten-Format, sondern nur noch in digitaler Form. Sie können mit dem Online-Formular einen Antrag für eine Park-Karte stellen. 

Ablauf

  1. Park-Karte digital oder im Bürger:innenservice (Schmiedgasse 1-3) beantragen.
  2. Betrag für die Park-Karte im Bürger:innenservice bar oder mit Karte bezahlen. Bitte bringen Sie Ihre KFZ-Zulassung des Autos sowie bei Beantragung einer Arbeitnehmer-Karte eine aktuelle Arbeits-Bestätigung Ihres Arbeitgebers mit. 
  3. Nach dem Bezahlen ist die Park-Karte ab dem nächsten Werktag gültig. 
  4. Bei einer digitalen Antragstellung am Freitag nach 13 Uhr, am Samstag oder Sonntag ist die Karte frühestens ab Dienstag nutzbar.