Kleine Gebäude und Bauwerke

Für kleinere Bau-Vorhaben müssen Sie bei der Stadt Feldkirch eine Bau-Anzeige einreichen. Diese formfreie Anzeige muss Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Nutzung des Bau-Vorhabens angeben. Zu kleineren Bau-Vorhaben zählen:

Die Mitarbeiter:innen der Abteilung Baurecht prüfen, ob Ihr Bau-Vorhaben die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Spätestens nach 6 Wochen bekommen Sie einen Bescheid der Stadt Feldkirch. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, können Sie mit Ihrem Bauprojekt beginnen. Nachbarinnen und Nachbarn werden bei diesem Prozess nicht befragt. 

Vor-Prüfung

Die Abteilung Baurecht bietet eine Vor-Prüfung Ihres Bau-Vorhabens an. Rufen Sie dazu gerne an (+43 5522 304-1444) oder senden Sie ein Mail an baueingabe@feldkirch.at. Die Mitarbeiter:innen geben Ihnen dann gerne Auskunft, welche Unterlagen Sie für Ihr Bau-Vorhaben brauchen.  

Die Abteilung Baurecht berät jeden Fall auf Grund der Ausgangslage. Es können keine allgemeinen Bestimmungen für die maximale Höhe oder den Abstand zu Nachbar-Grundstücken genannt werden. Die Abteilung prüft jedes Gebäude oder Bauwerk einzeln.  

Notwendige Dokumente

  • Eigentums-Nachweis am Bau-Grundstück oder die Zustimmung der Eigentümer:innen 
  • Pläne, Berechnungen und Beschreibungen, damit die Mitarbeiter:innen der Abteilung Baurecht das Bau-Vorhaben prüfen können 
  • Nachweis der rechtlich gesicherten Verbindung des Grundstücks mit einer öffentlichen Straße (zum Beispiel Dienstbarkeitsvertrag) 

Bau-Vorhaben abgeschlossen

Sie haben Ihr Bau-Vorhaben abgeschlossen? Dann melden Sie das innerhalb von 2 Wochen der Stadt Feldkirch mittels Online-Formular. In der Baubewilligung angeführte Befunde und Nachweise müssen der Meldung beigelegt sei. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben dürfen erst nach der Meldung der Baufertigstellung benützt werden. 

Sie können die Meldung auch einfach per Mail an den für Sie zuständigen Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin senden.