Anforderungen
Um zu klären, ob Sie für das Pflege-Geld in Frage kommen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
• Hausarzt oder Hausärztin
• Facharzt oder Fachärztin
• Krankenpflegeverein
• Servicestelle Pflege und Betreuung
Das Pflege-Geld dient zur Abgeltung von zusätzlichen Kosten, die durch die Pflege entstehen. Ziel ist es, Pflegebedürftigen so viel wie möglich zu helfen und sie zu unterstützen. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Das Pflege-Geld ist eine Sozial-Leistung des Bundes. Die Pensionsversicherungs-Anstalten kümmern sich um die Abwicklung. Den Antrag auf Pflege-Geld können Sie online ausfüllen. Sie bekommen den Antrag auch in Papier-Form im Bürger:innenservice des Rathauses (Schmiedgasse 1-3).
Um zu klären, ob Sie für das Pflege-Geld in Frage kommen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
• Hausarzt oder Hausärztin
• Facharzt oder Fachärztin
• Krankenpflegeverein
• Servicestelle Pflege und Betreuung
Sie haben zusätzlich zum Pflege-Geld noch die Möglichkeit einen Antrag auf Zuschuss zu stellen. Das Land Vorarlberg bezahlt den Zuschuss zum Pflege-Geld.
Voraussetzungen für den Zuschuss:
Das Antrags-Formular für den Zuschuss finden Sie auf der Internet-Seite des Landes Vorarlberg und im Bürger:innenservice.