Gebrauchs-Erlaubnis

Sie brauchen für das Verlegen von Leitungen für Gas, Wasser oder Strom auf öffentlichem Grund (zum Beispiel Straßen, Plätze, Gehsteige, Wege) die Zustimmung des Bauhofs der Stadt Feldkirch. Danach brauchen Sie noch eine Bewilligung von der Stadtpolizei Feldkirch. Wenn der Straßenerhalter zustimmt, darf man die Straße benutzen. Man nennt das auch Gebrauchs-Erlaubnis. 

Diese Erlaubnis legt die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen fest. Die Bau-Leitung muss den Antrag für die Erlaubnis 1 bis 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten stellen.

 

Wenn die Arbeiten auf einer Landesstraße stattfinden, müssen Sie den Antrag beim Land Vorarlberg einreichen.