Notwendige Dokumente
Nötige Dokumente der/des Verstorbenen:
- Geburts-Urkunde*
- Heirats-Urkunde (wenn verheiratet/verpartnert)*
- Staatsbürgerschafts-Nachweis*
- Nachweis akademischer Grad(e) (zum Beispiel "Ing.")*
- Wohnsitz-Bestätigung (wenn im Ausland wohnhaft)
- Für Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreicher: Reisepass als Nachweis der Staats-Angehörigkeit
Der/die Verstorbene war geschieden oder verwitwet? Oder die eingetragene Partnerschaft wurde aufgelöst?
Dann brauchen Sie diese Dokumente zusätzlich:
- Scheidungs-Beschluss/Scheidungs-Urteil mit Rechts-Kraft*
- Beschluss der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechts-Kraft*
- Sterbe-Urkunde der Ehefrau/des Ehemannes/der Partnerin/des Partners*
*Der/die Verstorbene war österreichische:r Staatsbürger:in? Dann sind Ihre Daten im Zentralen Personenstands-Register elektronisch erfasst. Das Standes-Amt braucht in diesem Fall keine Dokumente von Ihnen. Für verstorbene Personen mit Geburtsjahr vor 1939 müssen Sie immer eine Geburts-Urkunde vorlegen.
Sie haben eine ausländische Urkunde in fremder Sprache? Dann brauchen Sie entweder eine internationale Ausfertigung oder eine Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers/Übersetzers. Urkunden aus dem Ausland brauchen eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille (ausgenommen sind Staaten mit entsprechenden Abkommen über eine Befreiung der Beglaubigungen, z.B. EU-Staaten).
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille bestätigt folgendes:
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat,
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist
Was ist eine diplomatische Beglaubigung?
Diplomatische Beglaubigung wird auch Legalisation genannt. Die Legalisation ist nur zwischen Staaten erforderlich, die kein Staatsabkommen über den untereinander stattfindenden Rechtsverkehr mit Urkunden getroffen haben.
Eine diplomatische Beglaubigung bestätigt folgendes:
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat,
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist