Sie möchten ein Gebäude bauen oder wesentliche Änderungen an einem Gebäude machen? Dann empfiehlt die Stadt, einen Antrag auf Bau-Grundlagen-Bestimmung zu stellen. 

Schicken Sie folgende Unterlagen per E-Mail an stadtplanung@feldkirch.at:

Was ist eine Bau-Grundlagen-Bestimmung?

Mit einer Bau-Grundlagen-Bestimmung gibt Ihnen die Abteilung Stadtplanung Auskunft über unterschiedliche Dinge, die Sie bei Ihrem Bau-Vorhaben beachten müssen. Zum Beispiel:

  • Maß der baulichen Nutzung (Bau-Nutzungszahl und Geschoss-Zahl).
  • Kanal-Anschluss (Misch-System oder Trenn-System)
  • Straßen-Abstand, der einzuhalten ist
  • weitere Auflagen oder Erschwernisse von anderen Behörden (Gefahren-Zonen oder Denkmal-Schutz)

Durch eine Bau-Grundlagen-Bestimmung können Sie all diese Auskünfte schon in Ihren Planungen berücksichtigen. So erreichen Sie bessere Planungs-Ergebnisse.

Wann muss ich einen Antrag auf Bau-Grundlagen-Bestimmung stellen?

Der Antrag auf Bau-Grundlagen-Bestimmung ist grundsätzlich freiwillig, außer

  • das Bau-Vorhaben hat eine Gesamt-Geschoss-Fläche von mehr als 600 Quadratmetern,
  • das Bau-Vorhaben ist auf einem Grundstück entlang der Landes-Straßen L190, L 191, L60 oder
  • das Bau-Vorhaben liegt auf einem Grundstück im Bereich des Gefahren-Zonen-Plans der Nafla.

In diesen 3 Fällen müssen Sie einen Antrag auf Bau-Grundlagen-Bestimmung stellen (Bau-Grundlagen-Bestimmung-Verordnung). 

Kosten

Die Ausstellung einer Bau-Grundlagen-Bestimmung kostet 43,95 Euro.