Urkunde ausstellen
Eine Urkunde bekommen Sie im Standes-Amt. Sie müssen dafür nicht persönlich vorbeikommen. Sie können eine schriftliche Vollmacht für eine andere Person ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen Lichtbild-Ausweis der bevollmächtigten und der vollmachtstellenden Personen mitbringen.
Wenn Sie persönlich vorbeikommen, bringen Sie einen Lichtbild-Ausweis mit (zum Beispiel Reisepass oder Führerschein).
Allgemein können Sie bei jedem österreichischen Standes-Amt und jeder österreichischen Vertretungs-Behörde im Ausland (zum Beispiel Österreichische Botschaft) einen Antrag auf nachträgliche Ausstellung einer Urkunde stellen.
Der Personenstands-Fall muss aber im Zentralen Personenstands-Register vom Ereignis-Standesamt eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, muss das verantwortliche Standes-Amt den Personenstands-Fall in das Zentrale Personenstands-Register eintragen. Bitte rechnen Sie mit einer Warte-Zeit bis zu 14 Tagen.
Das Standes-Amt darf nur bestimmten Personen eine Urkunde ausstellen. (Paragraph 52 Personenstands-Gesetz)
Was ist ein Personen-Stand?
Dazu zählen:
- Geburt
- Ehe-Schließung
- Verpartnerung
- Tod
Was sind bestimmte Personen?
Personen, auf die sich die Eintragung bezieht
- Zum Beispiel: Ich benötige eine Geburts-Urkunde von mir selbst. Die Eintragung bezieht sich auf mich.
Personen, deren Personen-Stand durch die Eintragung berührt wird (zum Beispiel Ehe-Partner:in, Eltern, Kinder)
- Zum Beispiel: Ich benötige eine Heirats-Urkunde von mir und meinem Ehe-Partner/meiner Ehe-Partnerin. Mein Ehe-Partner/meine Ehe-Partnerin und ich können die Urkunde beantragen. Die Eintragung bezieht sich nämlich auf mich und meinen Gatten/meine Gattin.
Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.
- Zum Beispiel: Notar, Rechtsanwalt