Sie möchten heiraten? Dann müssen Sie zuerst die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft beim Standes-Amt anmelden (Ermitteln der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit). 

Bevor Sie eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft begründen wollen und sich noch unschlüssig sind, welche Form für Sie passend ist, bitten wir Sie die Broschüre"Gleiches Recht für beide" zu lesen. Sie können diese Broschüre auch kostenlos beim Amt der Vorarlberger Landesregierung anfordern.

Machen Sie dazu einen Termin beim Standes-Amt Feldkirch. Rufen Sie dafür unter +43 5522 304-1244 oder +43 5522 304-1245 an. Sie können die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin/Verpartnerungstermin anmelden. Beim Anmelden müssen beide Verlobte/Partner:innen persönlich anwesend sein. 

Sie können die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft auch bei einem anderen Standes-Amt in Vorarlberg anmelden und trotzdem in Feldkirch heiraten. 

Notwendige Dokumente

Nicht jedes Paar braucht die gleichen Dokumente beim Anmelden der Ehe-Schließung/eingetragenen Partnerschaft. Informieren Sie sich früh genug, welche Unterlagen Sie brauchen. Denn das Besorgen mancher Dokumente kostet viel Zeit. Senden Sie folgende Informationen per E-Mail an standesamt@feldkirch.at. Sie bekommen dann eine Information, welche Unterlagen Sie brauchen:

  • Wo ist Ihr Haupt-Wohnsitz?
  • Wann und wo sind Sie geboren?
  • Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie?
  • Wie lautet Ihr aktueller Familien-Stand? (ledig, geschieden, verwitwet, aufgelöste Verpartnerung)
  • Wenn nicht ledig, wie viele Vor-Ehen/Verpartnerungen hatten Sie? 
  • Welchen Familiennamen führen Sie aktuell? (den ehelichen oder den ledigen Namen)
  • Wo fanden die Vor-Ehen/Verpartnerungen statt? Wo/wie wurden sie aufgelöst?
  • Haben Sie gemeinsame Kinder?
  • Haben Sie einen akademischen Grad?
     

Kosten

  • Ermitteln der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit: 50 Euro
  • Ermitteln der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit mit ausländischen Dokumenten: 130 Euro

Dazu kommen folgende Verwaltungsabgaben:

  • 2,10 Euro pro Heirats-Urkunde/Partnerschafts-Urkunde
  • 6,40 Euro für ausländische ehenamensrechtliche Erklärung
  • 5,45 Euro Trauung Montag bis Freitag in der Villa Claudia/Abtretung an ein anderes Standes-Amt
  • 10,90 Euro Trauung Samstag 
  • 426,50 Euro Trauung Schloss Amberg 
  • 6,50 Euro Verpartnerung

Es können noch zusätzlich Kosten anfallen, zum Beispiel für die Namens-Erklärungen für die gemeinsamen Kinder.

Hochzeits-Orte

Die Trauungen in Feldkirch finden im Trau-Raum der Villa Claudia statt (Ritter-Stube, Bahnhofstraße 6). Sie können aber auch im Schloss Amberg in Levis heiraten. Nehmen Sie dafür bitte zuerst mit dem Standes-Amt Kontakt auf. Gerne nehmen die Mitarbeiter:innen des Standes-Amts Reservierungen für eine Trauung entgegen (+43 5522 304-1244 oder +43 5522 304-1245). 

Hinweis: Eine Reservierung beim Standes-Amt bedeutet nicht automatisch eine Reservierung auf Schloss Amberg. Weitere Informationen zu Schloss Amberg finden Sie auf der Internet-Seite www.schlossamberg.at.

Sie haben die Möglichkeit zwischen folgenden Trauungs-Terminen zu wählen:

  • Montag bis Freitag
    • Vormittag: 9 Uhr, 9.45 Uhr, 10.30 Uhr und 11.15 Uhr
    • Nachmittag: 13.15 Uhr, 14 Uhr, 14.45 Uhr, 15.30 Uhr und 16.15 Uhr

Das Standes-Amt bietet auch einmal im Monat am Samstag-Vormittag Trauungs-Termine an. Setzen Sie sich dazu bitte früh genug mit den Mitarbeiter:innen des Standes-Amts in Verbindung.

Hinweis: Hochzeits-Termine für das nächste Jahr können erst ab Juli reserviert werden.

Verschaffen Sie sich auch gerne einen Überblick über alle Standes-Ämter in Vorarlberg.

Wunsch-Termin

Sie haben einen Wunsch-Termin für die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft? Dann können Sie diesen Termin unabhängig vom Ermitteln der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit reservieren lassen. 

Familien-Name nach der Ehe-Schließung

Die Namens-Führung der Verlobten hängt in der Regel von der Staatsbürgerschaft ab. 

Österreichische Verlobte/Ehe-Gatten haben drei Möglichkeiten:

  • Wahl des Nach-Namens vor der Ehe-Schließung
  • Wahl des Nach-Namens bei der Ehe-Schließung
  • Wahl des Nach-Namens nach der Ehe-Schließung 

Die Wahl des Familien-Namens ist aber nur einmal möglich.

Die Wahl des Familien-Namens der Verlobten vor oder bei der Ehe-Schließung ist kostenlos.

Die Wahl des Familien-Namens nach der Ehe-Schließung kostet:

  • 14,30 Euro Bundes-Gebühr und 
  • 6,40 Euro Verwaltungs-Abgabe

Eventuell können zusätzliche Kosten für Nach-Stempel (für in Österreich noch nicht vergebührte Dokumente) und Beilagen-Gebühren anfallen. 

Was sind vergebührte Dokumente?

Vergebührte Dokumente sind Dokumente, die einem österreichischen Standes-Amt vorgelegt und bereits verrechnet wurden.

Familien-Name Kinder

Die Wahl des Familien-Namens des Kindes richtet sich nach der Staatsbürgerschaft der Eltern. Den Familien-Namen des Kindes bestimmt der oder die Erziehungs-Berechtigte. Die Wahl des Familien-Namens ist aber nur einmal möglich.