Jedes Unternehmen muss für jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres eine Steuer-Erklärung abgeben. (Beispiel: Für das Jahr 2022 müssen Sie bis spätestens 31. März 2023 eine Steuer-Erklärung abgeben.) Es müssen auch Null-Meldungen oder Leer-Meldungen gemacht werden. Bitte nutzen Sie für die Leer-Meldung das Online-Formular.
Die Steuer-Erklärung muss die gesamte Bemessungs-Grundlage des Unternehmens aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden enthalten.
Bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten gelten spezielle Regelungen:
- Wenn ein Unternehmen in mehreren Gemeinden arbeitet, muss das Unternehmen die Steuer-Berechnung für jede Gemeinde einzeln machen.
- Wander-Unternehmen (zum Beispiel Marktfahrer:innen) müssen die Kommunal-Steuer aufteilen, wenn sie in verschiedenen Gemeinden tätig sind. Die Aufteilung hängt davon ab, wie lange das Unternehmen in jeder Gemeinde arbeitet.
Die Steuer-Erklärung müssen Sie online auf FinanzOnline machen. Wenn Sie die technischen Voraussetzungen dafür nicht haben, können Sie dem Finanzamt die Steuer-Erklärung mit einem amtlichen Vor-Druck schicken. Ein amtlicher Vordruck ist ein behördliches Formular zum Ausfüllen.