Klima-Wandel-Anpassungsstrategie

Der Klima-Wandel betrifft uns alle. Wir spüren heute schon eindeutig seine Folgen. Neben dem Schutz des Klimas müssen wir uns an die unvermeidlichen Klimaveränderungen anpassen. Immer intensivere und längere Hitze-Perioden und vermehrte Extrem-Wetter-Ereignisse betreffen fast alle Lebens-Bereiche:

  • Gesundheitswesen
  • Raum-Planung
  • Land- und Forst-Wirtschaft
  • Bauen und Wohnen
  • Wirtschaft
  • Freizeit und Tourismus
  • Naturschutz

Die Stadt Feldkirch will frühgenug reagieren, um die Folgen des Klima-Wandels für die Bevölkerung aktiv abzumildern. Die Stadt hat darum 2021 in einem breiten Beteiligungs-Prozess eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klima-Wandels erarbeitet.

Strategie zur Anpassung an den Klima-Wandel in Feldkirch

Die Stadt Feldkirch hat in einem breiten Beteiligungs-Prozess eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel ausgearbeitet. Vertreter:innen der Politik, Verwaltung, Interessens-Vertretungen und Zivil-Gesellschaft haben sich beteiligt. Die Stadtvertretung hat die Strategie am 14. Dezember 2021 beschlossen. Diese Strategie betrifft alle Organisations-Einheiten der Stadt. Denn Klima-Wandel-Anpassung ist ein Thema, das für (fast) alle Lebens-Bereiche eine Rolle spielt.

Die Ergebnisse des Beteiligungs-Prozesses finden sich im Bericht "Anpassung an den Klimawandel in Feldkirch". Auf Grundlage dieses Berichts hat die Stadt Feldkirch 9 Ziele im Bereich der Klima-Wandel-Anpassung erarbeitet.

Neubauten und Sanierungen von städtischen Gebäuden (inkl. Außenraumgestaltung) erfolgen unter Bedachtnahme auf relevante Klimawandelfolgen, zB. zunehmende Hitzebelastung und Starkregenereignisse. Private Bauwerber:innen werden in Hinblick auf klimaangepasstes Bauen unterstützt. Im Zuge der Bebauungsplanung werden verpflichtende Anpassungsmaßnahmen vorgesehen.

Klimaangepasstes Bauen und Sanieren im Sinne dieser Zielsetzung beinhaltet insb. folgende Punkte: 

  1. Vermeidung der Überhitzung von Gebäuden durch: thermische Dämmung, Gebäude-Begrünung (Dach, Fassade), Reduktion der Fenster-Flächen, Beschattung (idealerweise natürlich, ggf. baulich), Anpassung der Haustechnik (bevorzugt low-tech). Aktive Kühlsysteme (Klima-Anlagen) werden im städtischen Handlungsbereich nicht verwendet und bei privaten Bauvorhaben nicht unterstützt.
  2. Vermeidung von Versiegelung, Schaffung von Retentions-Flächen: Versiegelung möglichst gering halten; ggf. möglichst sickerfähige Lösungen verwenden. Bestehende Retentions-Flächen werden möglichst erhalten und neue geschaffen.
  3. Außenraum naturnah gestalten: Versiegelung möglichst gering halten; Grünflächen vorsehen; naturnahe und standortangepasste Begrünung (heimische Bäume und Sträucher, Blühflächen) vorsehen.
  4. Bedachtnahme auf den Erhalt von Frischluftschneisen sowie Biotop-Vernetzung in Flächenwidmungs- und Bauverfahren.

 

  1. Berücksichtigung der Kriterien für klimaangepasstes Bauen bei Neubauten und Sanierungen von städtischen Gebäuden
  2. Thermische Dämmung, ggf. Errichtung von Gebäude-Begrünung und/oder PV-Anlagen, bei Dachsanierungen von Pflegeheimen, Schulen und Kindergärten
  3. Erhalt bzw. Schaffung von Retentions-Flächen im Zuge städtischer Bauvorhaben
  4. Informationen über klimaangepasstes Bauen für Bauwerber:innen
  5. Erarbeitung von verbindlichen Instrumenten im Rahmen der Bebauungsplanung
  6. Verlängerung der städtischen Förderungen zur Klima-Wandel-Anpassung (DachBegrünungen, Baum-Pflanzungen, Naturgarten-Beratungen)
  7. Darstellung von Frischluftschneisen und Biotop-Vernetzung in GIS
  8.  Informations-Veranstaltungen für die Bevölkerung
  9. Umsetzung und Koordination von Vorbildprojekten

 

Für die Bevölkerung stehen ausreichend "kühle Orte" zur Verfügung. Die Entstehung neuer Hitzeinseln wird vermieden und bestehende Hitzeinseln werden sukzessive entschärft. Bevorzugt wird dies durch Begrünungs-Maßnahmen und Abkühlungs-Möglichkeiten durch bzw. am Wasser erreicht. Der Zunahme von Nutzungskonflikten um Freiräume infolge des Klima-Wandels (verstärkt durch die Pandemie-Situation) wird durch Schaffung neuer "kühler Orte" bzw. Regelung bestehender Freiräume aktiv entgegengewirkt (zB. Spiel- und Freiraum-Konzept, Nutzungskonzept Reichenfeld, Besucherlenkungs-Konzepte für Naherholungsgebiete).

 

  1. Verpflichtendes Begrünungskonzept für öffentliche Bauvorhaben im Stadtraum (zB. Straßenbau, Oberflächengestaltung, Tiefgaragenbau)
  2. Begrünung des Gymnasiumhofes
  3. Identifizierung von Hitzeinseln und Maßnahmenplanung
  4. Prüfung der Einrichtung von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen
  5. Errichtung von Brunnen und Wasserspendern
  6. Schaffung von Aufenthaltsorten am Wasser
  7. Umsetzung des Spiel- und Freiraum-Konzepts, inkl. Schaffung neuer Wasserspiel-Möglichkeiten
  8. Aufwertung bzw. Errichtung eines Waldspielplatzes
  9. Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Reichenfeld
  10. Angepasste Pflege von städtischen Waldbeständen im Siedlungsraum mit hoher sozialer Bedeutung
  11. Zusammenarbeit mit Wildpark Feldkirch zu Nachhaltigkeitsthemen
  12. Regionales Besucherlenkungs-Konzept für "kühle Orte"
  13. Errichtung eines "belebten Klimalehrpfads"

 

Der Bedeutung von Bäumen im Siedlungsraum für die Anpassung an den Klima-Wandel (Beschattung und Verdunstungskühle, Lebensraum für Pflanzen/Pilze/Tiere, Niederschlagsretention) wird Rechnung getragen.

  • Städtische Bäume: Der Erhalt von bestehenden (insb. alten) Bäumen hat eine hohe Priorität für die Stadt. Bei Neupflanzung von Bäumen werden gute Voraussetzungen für ein langes Leben geschaffen. 
  • Bäume auf Privat-Grundstücken: Die Pflanzung von Bäumen auf Privat-Grundstücken im Siedlungsraum wird unterstützt und gefördert (zB. durch Information, Vorbildwirkung der Stadt, städtische Förderung für Baumpflanzungen). Im Zuge der Bebauungsplanung werden verpflichtende Baum-Pflanzungen vorgesehen.

 

  1. Erarbeitung eines Schutzkonzepts für städtische Bäume
  2. Evaluierung und Verlängerung der städtischen Förderungen für Baum-Pflanzungen
  3. Informationen und Empfehlungen an Bauwerber:innen zu Baum-Pflanzungen
  4. Erarbeitung von verbindlichen Instrumenten im Rahmen der Bebauungs-Planung
  5. Digitalisierung des Baumkatasters für städtische Bäume

 

Bestehende Lücken im Katastrophenschutz werden geschlossen (zB. verstärkte Bewusstseinsbildung, Vorsorge für den Blackout-Fall) und die regionale Zusammenarbeit wird intensiviert.

Hintergrund: Die Stadt Feldkirch ist im Bereich Katastrophenschutz bereits gut aufgestellt. Seit 2019 existiert ein umfassender Katastrophenschutz-Plan und seit 2021 gibt es einen Katastrophenschutz-Beauftragten. Gefährdungen durch Steinschlag, Muren, Hochwasser, Wind und Waldbrand werden laufend evaluiert und Schutzmaßnahmen frühzeitig eingeleitet. Mehrere Projekte zum Schutz vor Naturgefahren sind in Planung bzw. Umsetzung (zB. Hochwasserschutz Kapfschlucht, Dammverstärkung Bangs).

 

  1. Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Hochwasserschutz
  2. Vorsorge für den Fall eines Blackouts
  3. Ausstellung zum Thema Katastrophenschutz
  4. Prüfung der Vorschreibung von Notausrüstung für Haushalte in hochwassergefährdeten Gebieten
  5. Evaluierung und Maßnahmen-Planung betreffend Steinschlaggefahr

 

Die Stadt reagiert frühzeitig auf die zu erwartenden Folgen des Klima-Wandels auf Energie-Infrastruktur und Energie-Versorgung und berücksichtigt sie bei allen Planungen im Energiebereich.

 

  1. Schutz des Wasserkraftwerks Hochwuhr für den Fall von Hochwasser-Ereignissen
  2. Hochwassersichere Standorte für Transformatoren-Stationen
  3. Ausbau der Photovoltaik-Anlagen auf Dach oder Fassade städtischer Gebäude (wenn möglich in Kombination mit Begrünung)
  4. Ausbau von leitungsgebundener Wärme-Versorgung und Saisonalspeichern
  5. Erarbeitung eines E-Mobilitäts-Masterplans

 

Die Stadt reagiert frühzeitig auf die zu erwartenden Folgen des Klima-Wandels im Bereich der Trinkwasser-Versorgung (und damit auch Löschwasser-Versorgung) und berücksichtigt sie bei allen Planungen. Die regionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Trinkwasser-Versorgung wird ausgeweitet.

 

  1. Vermeidung von Boden-Versiegelung, Erhalt und Schaffung von Retentionsflächen (siehe Ziel "Klimaangepasstes Bauen und Sanieren")
  2. Errichtung eines Grundwasser-Pumpwerks in der Nofler Au
  3. Errichtung eines neuen Hochbehälters für die Mittelzone
  4. Einbau von Notstrom-Aggregaten bei Erneuerungen von Pumpwerken
  5. Ausweitung von regionalen Kooperationen auf dem Gebiet der Trinkwasser-Versorgung
  6. Bedachtnahme auf die Folgen von höheren Temperaturen bei der Verlegung von Trinkwasser-Leitungen
  7. Umsetzung der Empfehlungen des Vorarlberger Trinkwasser-Konzepts, insbesondere Verbindung der Wasserversorger untereinander 

 

Die Bewirtschaftung der städtischen Forstflächen erfolgt unter Bedachtnahme auf die zu erwartenden Folgen des Klima-Wandels. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Feldkirch werden bei der Anpassung unterstützt. 

 

  1. Vermittlung von Beratungs-Angeboten über Chancen und Risiken des Klima-Wandels
  2. Fortführung des Pilotprojekts "Neophytenbekämpfung in Feldkirch"
  3. Entwicklung des Stadtgutes Nofels zum Vorzeigebetrieb
  4. Berücksichtigung von Klima-Wandel-Folgen bei der Bewirtschaftung der städtischen Forstgebiete
  5. Untersuchung der Eignung von städtischen Flächen zur Anlage von Windschutzgürteln

 

Die Stadt Feldkirch trägt in ihrem Wirkungsbereichs zum Erhalt und zur Aufwertung der Feucht-Biotope im Stadtgebiet sowie der dort ansässigen Tiere und Pflanzen bei.

Hintergrund: Im Stadtgebiet von Feldkirch befinden sich zahlreiche (große und kleine) bedeutende Feucht-Biotope, wie insbesondere das Europaschutzgebiet Bangs-Matschels. Diese Lebensräume sind sehr störungsanfällig in Hinblick auf die Auswirkungen des Klima-Wandels (Veränderungen im Niederschlagsregime, höhere Temperaturen). Zudem spielen sie als natürliche "kühle Orte" oft eine wichtige Rolle als Naherholungsgebiete und der zunehmende Besucherdruck (verstärkt durch die Pandemie) kann sich ebenfalls negativ auf ihre Ökologie auswirken bzw. bestehende Nutzungskonflikte verstärken. 

 

  1. Ausbau der Kooperationen mit allen relevanten Akteur:innen zum Erhalt bzw. zur Aufwertung des Europaschutzgebietes Bangs-Matschels
  2. Fortführung des Pilotprojekts "Neophytenbekämpfung in Feldkirch"
  3. Erhalt bzw. Aufwertung des Lehrbiotops Alte Rüttenen
  4. Erhalt und Aufwertung von Amphibienlaich-Gewässern und Unterstützung von Amphibienschutz-Aktionen
  5. Renaturierungen von Fließgewässern
  6. Prüfung der Ökologisierung von Fließgewässern im Bereich Älpele/Obertisis

 

Der Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen wird periodisch erhoben. Schwierigkeiten bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen werden identifiziert und Lösungen erarbeitet. Der Umsetzungsstand der Klima-Wandel-Anpassungsstrategie wird regelmäßig in einem Kurzbericht zusammengefasst und veröffentlicht.

 

  1. Jährliche Abstimmungen mit Fachabteilungen zum Umsetzungsstand
  2. Erarbeitung eines Evaluierungsplans
  3. Periodische Veröffentlichung eines Kurzberichts zum Umsetzungsstand
  4. Periodische Gesamtevaluierung der Ziele und Maßnahmen 

 

KLAR!-Modellregion Vorderland-Feldkirch

Da der Klima-Wandel nicht an der Gemeinde-Grenze Halt macht, ist der Stadt Feldkirch auch die regionale Zusammenarbeit zu diesem Thema sehr wichtig. Seit Mai 2021 bildet die Stadt Feldkirch gemeinsam mit den Vorderland-Gemeinden die KLAR!-Modellregion Vorderland-Feldkirch (KLAR = Klimawandelanpassungs-Modellregion). Im Rahmen des KLAR!-Programms wurden 10 Maßnahmen definiert, die bis Ende 2023 umzusetzen waren.