Angemessenheit der Miete
Hinweis: Die Standort-Gemeinde (Feldkirch) muss beim Antrag auf Wohn-Beihilfe die Angemessenheit (Ortsüblichkeit) der Miete bestätigen. Sie müssen deshalb die Angemessenheit der Miete vor dem Mieten der Wohnung abklären.
Wie können Sie die Angemessenheit der Miete abklären?
Auf der Internet-Seite des Landes Vorarlberg gibt es einen Wohnbeihilfe-Rechner. Sie können auch bei der Wohnbau-Förderungsstelle des Landes anrufen (+43 5574 511 8080). Die aktuelle Ortsüblichkeit der Miete für die Stadtgemeinde Feldkirch erfahren Sie telefonisch unter +43 5522 304-1246 oder +43 5522 304-1231.