Sperr-Stunde
Die Gewerbe-Ordnung regelt die Sperr-Stunden für Gewerbe-Betriebe in Österreich. In Vorarlberg sind die Sperr-Stunden zusätzlich noch durch eine Verordnung des Landes Vorarlberg geregelt. (Gewerbe-Ordnung 1994; Verordnung des Landeshauptmannes über die Festlegung von Sperr-Stunden in Gastgewerbe-Betrieben)
Die Sperr-Zeiten laut Gewerbe-Ordnung sind:
- für Gasthäuser bis 1 Uhr
- für Bars bis 2 Uhr
Sie können bei der Stadtpolizei einen Antrag auf Verlängerung der Sperr-Stunde stellen. Die Stadtpolizei prüft den Antrag. Die Sperr-Stunde kann so bis 4 Uhr verlängert werden.
Sie möchten die Sperr-Zeiten Ihres Gasthauses oder Ihrer Bar verlängern?
- Reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Stadtpolizei ein.
- Die Stadtpolizei prüft die Voraussetzungen.
- Die Stadtpolizei legt den Antrag dem Stadtrat zur Entscheidung vor.