Notwendige Dokumente
Für die Strafregister-Bescheinigung brauchen Sie:
- einen amtlichen Lichtbild-Ausweis (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass)
- bei Antrag-Stellung oder Abholen durch eine dritte Person: eine formlose Vollmacht
Für folgende Strafregister-Bescheinigungen brauchen Sie noch zusätzlich eine unterschriebene Bestätigung Ihres Dienstgebers oder Ihrer Dienstgeberin:
- Strafregister-Bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
- Strafregister-Beschenigung Pflege und Betreuung
- Strafregister-Bescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen