Die Grund-Steuer hängt davon ab, wie viel dein Grundstück wert ist. Das Finanzamt bestimmt den Wert einer Immobilie auf eine bestimmte Art und Weise, die vom Gesetz vorgeschrieben ist. Normalerweise ist dieser Wert viel niedriger als der Preis, den man auf dem freien Markt für die Immobilie bekommen würde. Die Stadt berechnet die Grund-Steuer jedes Jahr basierend auf dem Einheits-Wert und einem Hebe-Satz.
In Feldkirch müssen Sie an jährlicher Grund-Steuer den fünffachen Steuer-Messbetrag bezahlen. (Jährliche Grund-Steuer = Steuer-Messbetrag mal Hebe-Satz (500 Prozent))
Das Finanzamt Österreich hat einen bestimmten Geld-Betrag festgelegt, der als Grundlage für das Berechnen der Grund-Steuer dient. Man berechnet ihn aus dem Wert des jeweiligen Grundstücks (einschließlich Gebäude) nach dem Grundsteuer-Gesetz. Nach dem Finanzausgleichs-Gesetz können Gemeinden die Steuern für Grundstücke festlegen und einen einheitlichen Hebe-Satz von bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuer-Messbetrag anwenden.
Die Stadt Feldkirch setzt die Grund-Steuer mittels Bescheid fest.
Steuer-Messzahlen
Bei Einfamilien-Häusern beträgt die Steuer-Messzahl:
- für die ersten 3.650 Euro: 0,5 Promille
- für die nächsten 7.300 Euro: 1 Promille
- darüber: 2 Promille
Bei Mietwohn-Grundstücken und gemischt genutzten Grundstücken beträgt die Steuer-Messzahl:
- für die ersten 3.650 Euro: 1 Promille
- für die nächsten 3.650 Euro: 1,5 Promille
- darüber: 2 Promille
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt die Steuer-Messzahl:
- für die ersten 3.650 Euro: 1,6 Promille
- darüber: 2 Promille
Für alle übrigen Grundstücke beträgt die Steuer-Messzahl:
- für die ersten 3.650 Euro: 1 Promille
- darüber: 2 Promille
Rechen-Beispiel
Ein Einfamilien-Haus hat einen Einheits-Wert von 40.000 Euro. Für die ersten 3.650 Euro wird eine Steuer-Messzahl von 0,5 Promille herangezogen, für die nächsten 7.300 Euro 1 Promille und für den restlichen Betrag 2 Promille. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
3.650 Euro mal 0,5 Promille plus 7.300 Euro mal 1 Promille plus 29.050 Euro mal 2 Promille = 67,225 Euro.
Der Steuer-Messbetrag liegt also bei 67,225 Euro.