Volks-Begehren
Die Bevölkerung kann mit einem Volks-Begehren ein neues Gesetz oder die Änderung eines Gesetzes vorschlagen. Wenn im Eintragungszeitraum mehr als 100.000 Menschen unterschreiben, müssen die Abgeordneten im Parlament über das Volksbegehren sprechen.
Im Eintragungszeitraum können Sie in jeder Gemeinde in Österreich ein Volks-Begehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
Wie können Sie eine Unterstützungs-Erklärung für ein Volks-Begehren abgeben?
- persönlich in einer Gemeinde mit einer Unterschrift auf einem Formular oder
- im Internet mit einer kartenbasierten Bürger-Karte, ID Austria oder EU-Login
Auch Auslands-Österreicher:innen können mit einer Bürgerkarte eine Unterstützungs-Erklärung abgeben. Die Auslands-Österreicher:innen müssen in der Wähler-Evidenz eingetragen sein.
Wer darf eine Unterstützungs-Erklärung abgeben?
Die Person, die die Erklärung abgeben will,
- muss österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sein,
- muss am Tag der Unterstützung mindestens 16 Jahre alt sein
- darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und
- darf noch keine Unterstützungs-Erklärung für das Volks-Begehren abgegeben haben.