Volks-Begehren, -Abstimmung, -Befragung

Volks-Begehren

Die Bevölkerung kann mit einem Volks-Begehren ein neues Gesetz oder die Änderung eines Gesetzes vorschlagen. Wenn im Eintragungszeitraum mehr als 100.000 Menschen unterschreiben, müssen die Abgeordneten im Parlament über das Volksbegehren sprechen. 

Im Eintragungszeitraum können Sie in jeder Gemeinde in Österreich ein Volks-Begehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen. 

  • persönlich in einer Gemeinde mit einer Unterschrift auf einem Formular oder 
  • im Internet mit einer kartenbasierten Bürger-Karte, ID Austria oder EU-Login 

Auch Auslands-Österreicher:innen können mit einer Bürgerkarte eine Unterstützungs-Erklärung abgeben. Die Auslands-Österreicher:innen müssen in der Wähler-Evidenz eingetragen sein.  

Die Person, die die Erklärung abgeben will, 

  • muss österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sein, 
  • muss am Tag der Unterstützung mindestens 16 Jahre alt sein 
  • darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und 
  • darf noch keine Unterstützungs-Erklärung für das Volks-Begehren abgegeben haben. 

Volks-Abstimmung

Bei einer Volks-Abstimmung befragt man die Bevölkerung über ihre Meinung zu einem bestimmten Thema. Eine Volks-Abstimmung ist eine geheime Wahl. Man kann auf Fragen mit Ja oder Nein antworten. Das Ergebnis der Volks-Abstimmung ist bindend. Das heißt die Regierung muss sich an das Ergebnis halten. 

Der Bundespräsident ordnet Volks-Abstimmungen an. Die Bundes-Regierung legt dann den Tag der Abstimmung fest. Die Volks-Abstimmung muss an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag stattfinden. 

Sie dürfen teilnehmen, wenn Sie auch bei einer Nationalrats-Wahl wählen dürfen. Sie müssen also 

  • Österreicher:in und 
  • am Tag der Abstimmung 16 Jahre alt sein. Sie feiern am Tag der Abstimmung Ihren 16. Geburtstag? Dann dürfen Sie an der Volks-Abstimmung teilnehmen. 

Auslands-Österreicher:innen können auch an der Volks-Abstimmung teilnehmen. Sie müssen am Stichtag aber in einer Gemeinde in Österreich in der Wähler-Evidenz eingetragen sein.  

Volks-Befragung

Bei einer Volks-Befragung fragt man die Bevölkerung nach ihrer Meinung zu einem bestimmten Thema. Eine Volks-Befragung ist eine geheime Wahl. Bei der Frage wird eine Ja oder Nein Frage gestellt. Oder es gibt 2 verschiedene Lösungs-Vorschläge zur Auswahl. 

Im Unterschied zur Volks-Abstimmung ist das Ergebnis der Volks-Befragung nicht bindend. Das heißt die Regierung muss sich nicht an das Ergebnis halten. 

Der Bundespräsident ordnet Volks-Befragungen an. Die Bundes-Regierung legt dann den Tag der Befragung fest. 

Sie dürfen teilnehmen, wenn Sie auch bei einer Nationalrats-Wahl wählen dürfen. Sie müssen also 

  • Österreicher:in und 
  • am Tag der Abstimmung 16 Jahre alt sein. Sie feiern am Tag der Abstimmung Ihren 16. Geburtstag? Dann dürfen Sie an der Volks-Befragung teilnehmen. 

Auslands-Österreicher:innen können auch an der Volks-Befragung teilnehmen. Sie müssen am Stichtag in einer Gemeinde in Österreich in der Wähler-Evidenz eingetragen sein.