Die Stadt Feldkirch kann eine sogenannte Gäste-Taxe einheben. Mit der Gäste-Taxe deckt die Stadt den Aufwand für Einrichtungen und tourismusfördernde Maßnahmen.

Beispiele:

  • Blumen-Schmuck
  • Denkmal-Pflege
  • öffentliche Brunnen
  • Park-Anlagen
  • WC-Anlagen
  • Natur- und Landschafts-Schutz

Die Stadt zieht die Gäste-Taxe das ganze Jahr über ein. Jede und jeder der in Feldkirch übernachtet, muss die Gäste-Taxe bezahlen. (Paragraph 13 Tourismus-Gesetz)

Abrechnen

Ihnen gehört eine Unterkunft für Gäste in Feldkirch? Dann müssen Sie die Gäste-Taxe zahlen. Auch Buchungs-Plattformen wie AirBnB oder BookingCom sind meldepflichtig. Sie müssen darum auch dafür eine Gäste-Taxe bezahlen.

Sind Sie unsicher, ob Sie Zimmer privat vermieten oder gewerblich beherbergen? Die Wirtschaftskammer Österreich stellt dazu einen Leitfaden zur Verfügung.

Sie erhalten monatlich eine Abrechnung für die Gäste-Taxe des Vormonats basierend auf den von Ihnen eingereichten Meldungen.

Der Tarif für 2026 liegt bei 2,90 Euro pro Nächtigung. Im Jahr 2027 wird er auf 3,20 Euro pro Nächtigung erhöht. Alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind Gäste-Taxe-pflichtig.

Gäste-Verzeichnis

Jede Unterkunft muss ein Gäste-Verzeichnis über alle untergebrachten Gäste führen. Im Verzeichnis müssen Sie folgende Daten aufschreiben:

  • persönlichen Daten
  • das Datum der Ankunft
  • das Datum der Abreise

Nähere Bestimmungen zum Gäste-Verzeichnis finden Sie in der Melde-Gesetz-Durchführungsverordnung.

Die Meldungen der Nächtigungen werden über den "Feratel-Web Client" erledigt. Eine Hilfe bietet das Produkt-Datenblatt von "Feratel Deskline WebClient".