Voraussetzungen für das Wählen
Gemeinde-Wahlen
- österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen
- 16 Jahre alt
- am Stichtag der Wahl (dieser Tag wird von der Vorarlberger Landesregierung festgesetzt) Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde
Landtags-Wahlen
- österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen
- 16 Jahre alt
- am Stichtag der Wahl (dieser Tag wird von der Vorarlberger Landesregierung festgesetzt) Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde
- Auslandsvorarlberger:innen können einen Antrag stellen. Dann nimmt man sie in die Wählerkartei auf und sie dürfen auch wählen.
Nicht-Österreicher, die in Vorarlberg leben, dürfen bei Landtagswahlen nicht wählen. Sie dürfen nur bei Gemeinde-Wahlen und EU-Wahlen (nur auf Antrag) wählen.
Bundespräsidenten-Wahlen
- österreichische Staatsbürgerschaft
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen
- 16 Jahre alt
- am Stichtag der Wahl in der Wähler-Evidenz der Gemeinde gelistet
Europa-Wahlen
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Unions-Bürger:in (nur auf Antrag)
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen
- 16 Jahre alt
- am Stichtag der Wahl in der Wähler-Evidenz der Gemeinde gelistet
Wähler-Evidenz
Die Wähler-Evidenz ist eine Liste. Auf dieser Liste stehen alle Personen, die in einer Gemeinde wählen dürfen. Es gibt eine nationale Wähler-Evidenz (Bundeswahlen) und eine Europa-Wählerevidenz (EU-Wahlen). Unions-Bürger:innen können nur auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz eingetragen werden. Für jede Wahl oder Abstimmung wird eine neue Liste der Wähler:innen aus Europa erstellt. Auslands-Österreicher:innen, die nicht mehr in Österreich wohnen, müssen einen Antrag stellen. So nimmt man sie wieder in die Wähler-Evidenz auf. Diesen Antrag müssen sie bei ihrer letzten Wohnsitz-Gemeinde stellen.