Bestehenden Gast-Garten weiterführen

Sie haben schon einen Gast-Garten und möchten diesen weiterführen?

  1. Füllen Sie das Antragsformular für Gast-Gärten vollständig aus:
  2. Unterschreiben Sie alle Formulare geschäftsmäßig mit Firmen-Stempel. 
  3. Geben Sie die Dokumente fristgerecht (bis zum 25. Februar des betreffenden Jahres) bei der Stadtpolizei (Schmiedgasse 1-3) ab.

Neuen Gast-Garten errichten oder vergrößern

Sie möchten einen Gast-Garten errichten? Oder Sie haben einen Gast-Garten und möchten ihn vergrößern?

Folgende Vorschriften bzw. Genehmigungen sind einzuholen:

Für baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Abkürzung: BH) verantwortlich. Einen Antrag müssen Sie darum direkt bei der Bezirkshauptmannschaft einbringen. 

Diese Bewilligung ist einmalig einzuholen. Vorab ist Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung der Stadt Feldkirch aufzunehmen, um die Möglichkeit der Errichtung und des Betriebs eines Gastgartens sowie die detaillierte Ausführung abzustimmen. Die Abteilung stellt Ihnen dann auch die Grundlagenpläne zur Verfügung.

Die Bezirkshauptmannschaft bearbeitet Ihren Antrag und schickt Ihnen danach ein Schreiben. Dieses Schreiben müssen Sie bei der Stadtpolizei (Schmiedgasse 1-3) abgeben. Erst dann kümmert sich die Stadtpolizei um die straßenpolizeilichen Vorschriften. 

Die Stadtpolizei Feldkirch ist für die straßenpolizeilichen Vorschriften zuständig. Nach bau- und gewerbebehördlicher Genehmigung des Gastgartens durch die BH Feldkirch, sind die bewilligten Unterlagen und die Antrags-Formulare bei der Stadtpolizei (Schmiedgasse 1-3) abzugeben. Die straßenpolizeiliche Bewilligung ist jährlich zu beantragen.