Gast-Garten errichten oder vergrößern
Sie möchten einen Gast-Garten errichten? Oder Sie haben einen Gast-Garten und möchten ihn vergrößern?
Sie müssen zwischen 2 Vorschriften unterscheiden:
Baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften
Was sind baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften?
Dabei geht es um Unfallverhütungs-Vorschriften. Zum Beispiel:
- Sind Absturz-Sicherungen notwendig?
- Welche Innen-Ausstattung wird verwendet?
- Sind die Sonnenschirme bei Wind oder Sturm sicher?
Für baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Abkürzung: BH) verantwortlich. Einen Antrag müssen Sie darum direkt bei der Bezirkshauptmannschaft einbringen.
Die Bezirkshauptmannschaft bearbeitet Ihren Antrag und schickt Ihnen danach ein Schreiben. Dieses Schreiben müssen Sie bei der Stadtpolizei (Schmiedgasse 1-3) abgeben. Erst dann kümmert sich die Stadtpolizei um die straßenpolizeilichen Vorschriften.
Straßenpolizeiliche Vorschriften
Was sind straßenpolizeiliche Vorschriften?
Zum Beispiel:
- Sind die Verkehrswege frei benutzbar?
- Werden Parkplätze belegt?
- Ist die Zufahrt für Einsatz-Fahrzeuge möglich?
Die Stadtpolizei Feldkirch ist für die straßenpolizeilichen Vorschriften zuständig. Die Anträge müssen Sie bei der Stadtpolizei (Schmiedgasse 1-3) abgeben. Füllen Sie dazu das Antrags-Formular für Gast-Gärten aus.
Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie noch diese Dokumente beilegen:
- einen Übersichts-Plan (mit eingezeichneten Grund-Grenzen und Grundstücks-Nummern)
- einen genauen Lage-Plan
- Flächen-Angabe und Ausgestaltung des Gast-Gartens (Hier finden Sie einen Muster-Plan.)
- Information zur Verwendung des Gast-Gartens (zum Beispiel: dient nur dem Servieren von Speisen und dem Ausschank von Getränken)
- Anzahl der Verabreichungs-Plätze
Die Abteilung Stadtplanung stellt Ihnen die Pläne gerne unter +43 5522 304-1441 Verfügung. Mit der Abteilung Stadtplanung müssen Sie auch die detaillierte Ausführung des Gast-Gartens abklären.
Die allgemeinen Bedingungen für die Bewilligung eines Gast-Gartens finden Sie im Dokument "Zustimmung zum Sondergebrauch, Bedingungen für die Bewilligung".