Für baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Abkürzung: BH) verantwortlich. Einen Antrag müssen Sie darum direkt bei der Bezirkshauptmannschaft einbringen.
Diese Bewilligung ist einmalig einzuholen. Vorab ist Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung der Stadt Feldkirch aufzunehmen, um die Möglichkeit der Errichtung und des Betriebs eines Gastgartens sowie die detaillierte Ausführung abzustimmen. Die Abteilung stellt Ihnen dann auch die Grundlagenpläne zur Verfügung.
Die Bezirkshauptmannschaft bearbeitet Ihren Antrag und schickt Ihnen danach ein Schreiben. Dieses Schreiben müssen Sie bei der Stadtpolizei (Schmiedgasse 1-3) abgeben. Erst dann kümmert sich die Stadtpolizei um die straßenpolizeilichen Vorschriften.