Stadt Feldkirch verlängert Fahrradförderung
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„Wir freuen uns, auch weiterhin die nachhaltige Fortbewegung unserer Bürgerinnen und Bürger fördern zu können, um gemeinsam einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, erklärt Bürgermeister Wolfgang Matt. Im vergangenen Jahr wurde die Anschaffung von insgesamt 46 Fahrradanhängern und bestimmten Fahrrädern gefördert, darunter29 Kinderanhänger. Im Jahr 2022 wurde die Förderung 55 Mal in Anspruch genommen.
Gefördert werden Kinderanhänger, Lastenanhänger, (E-)Lastenfahrräder, Fahrrad-Trolleys und in Ausnahmefällen auch Spezialfahrräder. Die Förderung variiert je nach Art des Gefährts – von maximal 100 Euro für Fahrrad-Trolleys bis zu 300 Euro für Lastenfahrräder. Gefördert werden Anschaffungen seit dem 1. Jänner 2024. Die Förderungsaktion ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Es gelten folgende Voraussetzungen, um in den Genuss der Fahrradförderung zu kommen:
- Nur neue Produkte aus dem Fachhandel werden gefördert, sofern sie den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen und technische Vorgaben erfüllen.
- Kinderanhänger, Lastenanhänger und Fahrrad-Trolleys müssen entweder bei einem Feldkircher Fachhandel oder einem Vorarlberger Fachhandel mit Service erworben werden.
- Der Kauf bei einem Feldkircher Fachhandel wird höher gefördert, um die lokale Wirtschaft zu unterstützen.
- Lastenfahrräder können generell in Vorarlberg, Spezialfahrräder österreichweit erworben werden.
- Der/die Förderungswerber:in muss den Hauptwohnsitz in Feldkirch haben.
- Pro Haushalt wird jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger bzw. ein Lastenfahrrad gefördert.
- Eine erneute Antragstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
Das Antragsformular und detaillierte Informationen stehen auf der Homepage der Stadt Feldkirch unter feldkirch.at/leben/foerderungen-von-a-z/ zur Verfügung.
Ansprechpartner:
- Bauamt Feldkirch
- Tel. 05522/304-1444
- bauamt@feldkirch.at
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