Aktuelles zur Hundehaltung in Feldkirch

  • Rathaus
  • Aktuell
  • Pressemitteilungen
  • Aktuelles zur Hundehaltung in Feldkirch
  • Datum:

    Die Vorschreibung der Hundeabgabe für 2024 wird in Feldkirch Ende Februar verschickt. Das nimmt die Stadt zum Anlass, über die Rechte und Pflichten von Hundehalter:innen aufzuklären.

    Die Hundeabgabe in der Montfortstadt wurde nicht erhöht und beträgt weiterhin 70 Euro für den ersten Hund und 100 Euro für jeden weiteren Hund sowie 250 Euro für Listenhunde. Die Registrierung aller in Feldkirch lebenden Hunde ist verpflichtend und erfolgt bereits seit dem vergangenen Jahr digitalisiert über den vorhandenen, implantierten Mikrochip.

    Weitergeführt wird die Unterstützung für die Ausbildung von Hunden und Halter:innen. Die Stadt Feldkirch unterstützt das Besuchen von Hunde-Kursen mit einer einmaligen Förderung in Höhe von 40 Euro in Form von Feldkircher Einkaufsgutscheinen. "Unabhängig von geplanten österreichweiten Regelungen wollen wir die Hundehalter:innen in Feldkirch dazu animieren, Hundekurse zu besuchen", erklärt Bürgermeister Wolfgang Matt. "Denn gut erzogene Hunde tragen viel zum positiven Zusammenleben von Mensch und Tier bei."

    Derzeit gibt es 1.626 registrierte Hunde in Feldkirch. Damit das Miteinander weiterhin gut gelingt, appelliert die Stadt, die Vorschriften einzuhalten. Es herrscht Leinenpflicht in vielen Teilen des Stadtgebiets, insbesondere in allen Naturschutzgebieten. Auf Spielplätzen und Freizeitanlagen gilt neben der Leinen- auch eine Maulkorbpflicht. Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde einen Maulkorb tragen. Wer seinen Hund freilaufen lassen möchte, kann dies zum Beispiel in den Freilaufzonen im Tisner Ried und entlang der Ill in Nofels machen. Die Details zur Leinenpflicht und den Freilaufzonen sind in der Hundeverordnung ersichtlich.

    Hundebesitzer:innen sind zudem verpflichtet, den Kot ihres Vierbeiners einzusammeln und zu entsorgen. Die Stadt stellt dafür kostenlose Hundekotsäckchen bereit, die im Bürgerservice abgeholt sowie aus den Spendern an viel frequentierten Spazierwegen mitgenommen werden können. Das Hinterlassen von Hundekot wird mit einer Geldstrafe von 40 Euro geahndet, im Falle einer Anzeige bzw. im Wiederholungsfall kann es auch deutlich teurer werden. Besonders wichtig ist es, Hundekot auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Wald zu vermeiden, da dieser eine Gesundheitsgefahr für Wild- und Nutztiere darstellt. So können zum Beispiel durch verunreinigtes Futterheu gefährliche Parasiten auf Kühe und andere Nutztiere übertragen werden.

    Downloads

    Weitere Informationen zum Thema zum herunterladen.

    zurück zur Übersicht