Wir trauen Partner fürs Leben Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft am Standesamt

Notwendige Unterlagen und Abläufe 

Sie möchten heiraten? Dann müssen Sie zuerst die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft beim Standesamt anmelden (Ermitteln der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit). 

Machen Sie dazu einen Termin beim Standesamt Feldkirch. Rufen Sie dafür unter +43 5522 304-1244 oder +43 5522 304-1245 an. Sie können die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft frühestens sechs Monate vor dem Trauungstermin/Verpartnerungstermin anmelden. Beim Anmelden müssen beide Verlobte/Partner:innen persönlich anwesend sein. 

Sie haben einen Wunsch-Termin für die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft? Dann können Sie diesen Termin unabhängig vom Ermitteln der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit reservieren lassen. 

Sie können die Ehe-Schließung/eingetragene Partnerschaft auch bei einem anderen Standesamt in Vorarlberg anmelden und trotzdem in Feldkirch heiraten. 

Dokumente

Nicht jedes Paar braucht die gleichen Dokumente beim Anmelden der Ehe-Schließung/eingetragenen Partnerschaft. Informieren Sie sich früh genug, welche Unterlagen Sie brauchen. Denn das Besorgen mancher Dokumente kostet viel Zeit. Senden Sie folgende Informationen an standesamt(at)feldkirch(dot)at. Sie bekommen dann eine Information, welche Unterlagen Sie brauchen:

  • Wo ist Ihr Haupt-Wohnsitz?
  • Wann und wo sind Sie geboren?
  • Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie?
  • Wie lautet Ihr aktueller Familien-Stand? (ledig, geschieden, verwitwet, aufgelöste Verpartnerung)
  • Wenn nicht ledig, wie viele Vor-Ehen/Verpartnerungen hatten Sie? 
  • Welchen Familiennamen führen Sie aktuell? (den ehelichen oder den ledigen Namen)
  • Wo fanden die Vor-Ehen/Verpartnerungen statt? Wo/wie wurden sie aufgelöst?
  • Haben Sie gemeinsame Kinder?
  • Haben Sie einen akademischen Grad?
     

Kosten

  • Ermittlung der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit: 50,00 Euro
  • Ermittlung der Ehe-Fähigkeit/Partnerschafts-Fähigkeit mit ausländischen Dokumenten: 130,00 Euro

Dazu kommen folgende Verwaltungsabgaben:

  • 2,10 Euro pro Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • 6,40 Euro für ausländische ehenamensrechtliche Erklärung
  • 5,45 Euro Trauung Montag bis Freitag in der Villa Claudia/Abtretung an ein anderes Standesamt
  • 10,90 Euro Trauung Samstag 
  • 426,50 Euro Trauung Schloss Amberg 
  • 6,50 Euro Verpartnerung

Es können noch zusätzlich Kosten anfallen, zum Beispiel für Namenserklärungen für die gemeinsamen Kinder.

Hochzeits-Orte

Die Trauungen in Feldkirch finden im Trau-Raum der Villa Claudia statt (Ritter-Stube, Bahnhofstraße 6). Sie können aber auch im Schloss Amberg in Levis heiraten. Nehmen Sie dafür bitte zuerst mit dem Standesamt Kontakt auf. Gerne nehmen die Mitarbeiter:innen des Standesamts Reservierungen für eine Trauung entgegen (+43 5522 304-1244 oder +43 5522 304-1245). 

Hinweis: Eine Reservierung beim Standesamt bedeutet nicht automatisch eine Reservierung auf Schloss Amberg. 

Informationen zu Schloss Amberg 

Sie haben die Möglichkeit zwischen folgenden Trauungsterminen zu wählen:

  • Montag bis Freitag
    • Vormittag: 9 Uhr, 9.45 Uhr, 10.30 Uhr und 11.15 Uhr
    • Nachmittag: 13.15 Uhr, 14 Uhr, 14.45 Uhr, 15.30 Uhr und 16.15 Uhr

Das Standesamt bietet auch einmal im Monat am Samstagvormittag Trauungstermine an. Setzen Sie sich dazu bitte früh genug mit den Mitarbeiter:innen des Standesamts in Verbindung.

Hinweis: Hochzeitstermine für das nächste Jahr können erst ab Juli reserviert werden.

Verschaffen Sie sich auch gerne einen Überblick über alle Standesämter in Vorarlberg.

Familien-Name (Nach-Name) nach der Ehe-Schließung

Die Namens-Führung der Verlobten hängt in der Regel von der Staats-Bürgerschaft ab. 

Österreichische Verlobte/Ehe-Gatten haben drei Möglichkeiten:

  • Wahl des Nach-Namens vor der Ehe-Schließung
  • Wahl des Nach-Namens bei der Ehe-Schließung
  • Wahl des Nach-Namens nach der Ehe-Schließung 

Die Wahl des Familien-Namens ist aber nur einmal möglich.

Familien-Name Kinder

Die Wahl des Familien-Namen des Kindes richtet sich nach der Staats-Bürgerschaft der Eltern. 
Den Familien-Namen des Kindes bestimmt der/die Erziehungs-Berechtigte. Die Wahl des Familien-Namens ist aber nur einmal möglich.

Kosten

Die Wahl des Familien-Namens der Verlobten vor oder bei der Ehe-Schließung ist kostenlos.

Die Wahl des Familien-Namens nach der Ehe-Schließung kostet

  • 14,30 Euro Bundes-Gebühr und 
  • 6,40 Euro Verwaltungs-Abgabe

Eventuell können zusätzliche Kosten für Nach-Stempel (für in Österreich noch nicht vergebührte Dokumente) und Beilagen-Gebühren anfallen. 

Was sind vergebührte Dokumente?

Dokumente, die einem österreichischen Standesamt vorgelegt wurden und im Zuge eines Personenstand-Falles bereits verrechnet wurden, nennt man vergebührte Dokumente.