Kommunal-Steuer

Leermeldung

Jedes Jahr muss ein Unternehmen bis Ende März des nächsten Jahres eine Steuer-Erklärung bei der Gemeinde einreichen. Es müssen auch Nullmeldungen oder Leermeldung gemeldet werden (Kommunalsteuer-Gesetz).

Bitte nutzen Sie für die Leermeldung unser Online-Formular.

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Mit einem gelben Stern (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben und müssen somit ausgefüllt werden.