Fülle an Pflanzen und Tieren Europaschutzgebiet Bangs-Matschels

Achtsamer Umgang

Die Naturschutzgebiete Bangser Ried und Matschels sind ganz besondere Naturjuwele: In ihren Feuchtwiesen und Auwäldern lebt eine erstaunliche Fülle an Pflanzen und Tieren. Manche seltene Art hat hier ihr letztes Refugium in weitem Umkreis.

Das Gebiet ist über die Landesgrenzen hinaus bekannt für Millionen Sibirischer Schwertlilien, die im Frühsommer viele Feuchtwiesen in ein blaues Blütenmeer verwandeln. Aber nicht alle botanischen Kostbarkeiten sind so auffällig wie die Schwertlilien. Über zehn verschiedene Arten an Knabenkräutern und zahlreiche seltene Sauergräser, die nur Spezialisten alle kennen, führen ein verborgenes Dasein in den naturnah bewirtschafteten Wiesen. Auch die Tierwelt ist in einer enormen Vielfalt und mit zahlreichen seltenen Arten vertreten. Mit dem Moorwiesenvögelchen lebt hier ein bedrohter Schmetterling, der in Österreich nur noch ein zweites Vorkommen hat. Den weltweit bedrohten Wachtelkönig haben nur die wenigsten je zu Gesicht bekommen. Er brütet versteckt in den Feuchtwiesen, wo er leichter zu hören als zu sehen ist.

Um die wertvolle Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, ersuchen wir alle Gebietsbesuchenden um Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Naturbeobachtung: Mit einem Fernglas können Sie die Tierwelt des Schutzgebietes von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
  • Abfälle und Lärm vermeiden: Lassen Sie keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeiden Sie Lärm, der die Tierwelt beunruhigt. 
  • Keine Blumen pflücken:  Damit sich alle Gebietsbesuchenden an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken oder andere Pflanzenteile entnehmen. 
  • Streuewiesen nicht betreten: Streuewiesen dürfen in der Zeit von 15. März bis 1. September (bzw. bis zur Mahd) nicht betreten werden. 
  • Wegegebot einhalten: Bleiben Sie ganzjährig auf den befestigten Wegen. 
  • Leinenpflicht für Hunde: Hunde müssen ausnahmslos an der kurzen Leine (max. 1,5 Meter) geführt werden. Frei laufende Hunde beunruhigen Wiesenbrüter und andere Wildtiere. 

Die Bestimmungen dienen besonders auch dem Schutz jener seltenen Arten, die wir als Spaziergänger kaum zu Gesicht bekommen. Damit tragen wir dazu bei, diese beeindruckende Landschaft als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere und nicht zuletzt auch als naturnahes Erholungsgebiet für uns alle zu erhalten.

Artikelserie Bangs-Matschels

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