Förderungen

B

Barrierefreies Bauen bzw. Umbauen

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt Sanierungs- und Umbau-Arbeiten für ein barrierefreies zuhause.

Ausmaß der Förderung

Die Stadt unterstützt Sie mit 10 Prozent der angefallenen Kosten, maximal 2.000,00 Euro.

Rechen-Beispiel: Sie bauen Ihre Wohnung um. Die Kosten dafür sind 1.500,00 Euro. Dann unterstützt die Stadt Sie mit 150,00 Euro.

Voraussetzungen

Sie müssen den Antrag beim Institut für Sozialdienste (Abkürzung: IFS) stellen. Das IFS prüft Ihren Antrag. 

Für den Antrag brauchen Sie:

  • Kosten-Voranschlag für die Arbeiten
  • Gutachten des Institutes für Sozialdienste
  • End-Abrechnung

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

Baumpflanzungen

Die Klimaerwärmung führt zu einer deutlichen Zunahme von heißen Tagen und immer längeren Hitzeperioden. Bäume im Siedlungsraum leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Aufenthaltsqualität von Freibereichen in heißen Sommern und können durch Beschattung auch helfen die Temperatur in Innenräumen angenehm zu halten.

Daher fördert die Stadt Feldkirch die Pflanzung von bestimmten heimischen Laubbaumarten im Siedlungsgebiet mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten (maximal mit € 200,00 pro Baum).

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den geförderten Baumarten und den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare.

Kontakt

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon: +43 5522 304-1451 oder -1452
E-Mail: umwelt@feldkirch.at

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Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise jedes Jahr mit einer Förderung. Das Ansuchen ist jedes Jahr bis zum 15. November einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)
  • aktuelle Bescheinigung über Mitgliedschaft beim Bio-Verband
  • Prüfungsprotokoll des Bio-Verbandes für den Zeitraum der Förderung
  • Mehrfach-Antrag Flächen-Bogen 

Kontakt

Abteilung Forst, Landwirtschaft
Telefon: +43 5522 304-1382
E-Mail: forst@feldkirch.at

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Biomasseförderung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch fördert den Austausch technisch veralteter Heizanlagen durch moderne Biomasseheizungen.

Ausmaß der Förderung

Einmaliger Zuschuss von € 200,00 pro Anlage,wenn eines der in der städtischen Förderrichtlinie angeführten Heizsysteme zum Einsatz kommt bzw. einmaliger Zuschuss von € 100,00 bei Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz.

Voraussetzungen

Als Voraussetzung gilt die Zuerkennung der Landesförderung und dass es sich um einen Ersatz einer technisch veralteten Heizanlage handelt. Zudem sind weitere Voraussetzungen in der Förderrichtlinie (siehe Downloadbereich) genannt.

Nicht förderbar sind

Biomasseheizanlage im Zuge eines Neubaus, Kachelöfen als Zentralheizung und als Einzelöfen

Erforderliche Unterlagen

Kopie des Auszahlungsbeleges des Landes, Kopie der Rechnung, ausgefülltes Antragsformular der Stadt Feldkirch (siehe Downloadbereich).

Kontakt

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon: +43 5522 304-1451 oder -1452
E-Mail: umwelt@feldkirch.at

Downloads

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D

Dachbegrünungen

Die Klimaerwärmung führt zu einer deutlichen Zunahme von heißen Tagen und immer längeren Hitzeperioden. So wird es immer schwieriger Innentemperaturen im Sommer im angenehmen Bereich zu halten. Gründächer können hier Abhilfe schaffen: die Innentemperatur unter einem begrünten Dach ist je nach Ausführung um bis zu 4 Grad niedriger als unter einem konventionellen Dach. Außerdem können Gründächer beträchtliche Mengen Niederschlags zurückhalten und bieten Pflanzen und Kleintieren wertvollen Lebensraum.

Daher unterstützt die Stadt Feldkirch die Anlage von Gründächern auf Neubauten und Bestandsbauten mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 25 Prozent der Errichtungskosten (maximal mit € 2.000,00 ohne Solaranlage bzw. € 2.500,00, wenn zusätzlich eine Solaranlage errichtet wird).

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen (insb. Mindestsubstrathöhe, Mindestfläche) sowie die Antragsformulare.

 

Kontakt

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon: +43 5522 304-1451 oder -1452
E-Mail: umwelt@feldkirch.at

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Denkmalgeschützte Objekte

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt das Erhalten von denkmalgeschützten Gebäuden. Darunter fallen alle Gebäude, die durch einen Bescheid des Bundesdenkmalamtes unter Schutz gestellt sind.

Die Förderung bekommen Sie nach dem Ende und dem Bezahlen der Arbeiten. Das Bundesdenkmalamt muss auch noch bestätigen, dass Sie die Arbeiten im Einvernehmen gemacht haben. 

Damit Sie die Förderung bekommen, müssen Sie Eigentümer:in eines denkmalgeschützen Objektes in Feldkirch sein. Auch Nutzungsberechtige, welche in Abstimmung mit den Eigentümern in die Erhaltung eines denkmalgeschützten Objektes investieren, können eine Förderung bekommen.

Höhe der Förderung

Förderung für Gebäude in der Feldkircher Alt-Stadt: 40 Prozent der Kosten (höchstens 15.000,00 Euro)

Förderung für Gebäude außerhalb der Feldkircher Alt-Stadt: 25 Prozent der Kosten (höchstens 7.500,00 Euro)

Im Download-Bereich finden Sie einen Plan. Der Plan zeigt die Altstadt-Zone.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)
  • Liste aller Sanierungs-Arbeiten
  • Bank-Bestätigung

Kontakt

Abteilung Stadtplanung
Telefon: +43 5522 304-1410
E-Mail: brigitte.noack@feldkirch.at

Weitere Förderungen können hier beantragt werden:

Seitens des Bundesdenkmalamtes ist Frau Mag. DI Barbara Keiler (Telefon +43 5574 421 01, E-Mail: vorarlberg@bda.at) für denkmalgeschützte Objekte in Feldkirch verantwortlich.

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Druckkosten- und Tonträgerproduktionszuschüsse

Allgemeine Informationen

Die Stadt gewährt Druckkosten-Zuschüsse und Tonträgerproduktions-Zuschüsse.

Die genauen Anforderungen für die Förderung finden Sie in den Förder-Richtlinien. 

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag

Weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich.

Kontakt

Abteilung Kunst, Kultur
Telefon: +43 5522 304-1270
E-Mail: kultur(at)feldkirch(dot)at

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Downloads

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E

Einzelfallhilfen Sonderfonds-Soforthilfen

Allgemeine Informationen

Der Verein Hilfswerk Feldkirch unterstützt

  • in Not geratene und bedürftige Bürgerinnen und Bürger von Feldkirch
  • sozial schwache Familien in Feldkirch
  • Menschen mit Behinderungen in ihren sozialen und besonderen Bedürfnissen
  • Menschen, die durch altersbedingte Schwächen spezielle Bedürfnisse haben
  • Opfer von Katastrophen

Voraussetzungen

Einkommen / Ausgaben; Feststellung einer tatsächlichen Hilfsbedürftigkeit

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

 

Informationen zum Hilfswerk Feldkirch

Energieberatung

Allgemeine Informationen

Je effizienter ein Haus durch Neubau oder Sanierung wird und je mehr der benötigten Energie durch erneuerbare Energieträger gedeckt wird, desto höher wird es gefördert. Die Förderung wird einmalig ausbezahlt.

Voraussetzungen

Das Energieinstitut Vorarlberg bietet für alle Fragen rund um das Thema Energie im und ums Haus die passende Energieberatung. Als erste Anlaufstelle empfehlen wir das kostenfreie Energietelefon. Die Energieberater vom Energieinstitut Vorarlberg beantworten Ihre Fragen zu Energie und Ökologie in Neubau und Sanierung - von der Dämmung bis zur Heizung, von der Planung bis zur Materialwahl im Innenausbau produktneutral, praxisnah und kostenlos.

Kontakt

Energieinstitut Vorarlberg
Energietelefon: +43 5572 31202-112

Förderungen des Energieinstituts

 

F

Fahrrad-Förderung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt den Kauf von bestimmten Fahrrädern oder Fahrrad-Anhängern. 

  • Kinder-Anhänger
  • Lasten-Anhänger
  • Lasten-Fahrrad/E-Lasten-Fahrrad
  • Fahrrad-Trolley
  • Spezial-Fahrrad
  • Spezial-Fahrrad-Anhänger

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung hängt vom gekauften Objekt und dem Ort des Geschäftes ab.

  • Kinder-Anhänger: 
    • gekauft in einem Feldkircher Geschäft: 50 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 150,00 Euro)
    • gekauft in einem Vorarlberger Geschäft: 25 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 75,00 Euro)
  • Lasten-Anhänger
    • gekauft in einem Feldkircher Geschäft: 50 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 100,00 Euro
    • gekauft in einem Vorarlberger Geschäft: 25 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 50,00 Euro)
  • Lasten-Fahrrad/E-Lasten-Fahrrad
    • 300,00 Euro
  • Fahrrad-Trolley
    • gekauft in einem Feldkircher Geschäft: 50 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 100,00 Euro)
    • gekauft in einem Vorarlberger Geschäft: 25 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 50,00 Euro)
  • Spezial-Fahrrad
    • höchstens 10 Prozent des Kauf-Preises
  • Spezial-Fahrrad-Anhänger
    • höchstens 10 Prozent des Kauf-Preises

Anforderungen

  • Sie müssen den Anhänger oder das Fahrrad nach dem 1.1.2024 gekauft haben.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt des Kaufes Ihren Haupt-Wohnsitz in Feldkirch haben.
  • Einen Kinder-Anhänger, Lasten-Anhänger oder Fahrrad-Trolley müssen Sie bei einem Feldkircher Geschäft kaufen. Das Geschäft muss auch einen Service in Feldkirch anbieten. Kaufen Sie das in einem Vorarlberger Betrieb, weil es in einem Feldkircher Geschäft nicht verfügbar ist, bekommen Sie die reduzierte Förderung. Das Vorarlberger Geschäft muss aber auch einen Service in Vorarlberg anbieten. 
  • En Lasten-Fahrrad/E-Lasten-Fahrrad müssen Sie bei einem Vorarlberger Geschäft kaufen. Das Geschäft muss auch einen Service anbieten. 
  • Ein Spezial-Fahrrad müssen Sie bei einem Geschäft in Österreich kaufen. Der Service muss bei einem Feldkircher Betrieb erfolgen. Sie müssen den Betrieb, der den Service macht, der Abteilung Stadtplanung bekanntgeben. 
  • Spezial-Fahrrad-Anhänger müssen Sie bei einem Geschäft in Österreich kaufen. 
  • Die Stadt unterstützt nur Neu-Ankäufe. 
  • Die Stadt unterstützt pro Haushalt nur den Kauf eines Kinder-Anhängers, eines anderen Anhängers oder eines Lasten-Fahrrads. Nach drei Jahren können Sie wieder einen Antrag stellen. 
  • Sie dürfen die gekauften Gegenstände nur für eigene Zwecke verwenden. Nur im Haushalt lebende Personen dürfen die Gegenstände verwenden.
  • Ein Fahrrad-Trolley muss eine Belastbarkeit von 50 Kilogramm haben. Ein Trolley muss an ein Fahrrad angeschlossen werden können.
  • Lasten-Fahrräder müssen mit einem Pedal-Antrieb und einer fixen Transport-Fläche ausgestattet sein. Die Transport-Fläche muss mit mindestens 80 Kilogramm belastbar sein können
  • Alle geförderten Gegenstände müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.

Die Förderungsaktion gilt zunächst bis zum 31.12.2024.

Zum Antragsformular

Kontakt

Abteilung Bauamt
Telefon: +43 5522 304-1444
E-Mail: bauamt@feldkirch.at

Familien-Hilfe der Caritas

Allgemeine Informationen

Das Leben Ihrer Familie ist durch ein Ereignis aus dem Gleichgewicht gekommen? Dann wenden Sie sich an die Familien-Hilfe der Caritas. Die Caritas bietet eine fachkundige Betreuung an. 
Die speziell ausgebildeten Fachkräfte unterstützen 

  • Familien mit Kindern
  • Familien mit Angehörigen, die Pflege brauchen
  • Familien mit älteren Menschen (Nur, wenn gerade keine anderen Dienste zur Verfügung stehen.) 

Die Familien-Hilfe macht Familien in schwierigen Situationen ein fast normales Familien-Leben in der gewohnten Umgebung möglich und sorgt für das Aufrechterhalten des vertrauten Alltags. 

Ausmaß der Förderung

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Familie und dem Einkommen ab.

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

Familien-Pass

Allgemeine Informationen

Der Familien-Pass ist eine Aktion des Landes Vorarlberg und bietet verschiedene Vergünstigungen für Familien bei Sport-Einrichtungen, Kultur-Einrichtungen oder anderen Freizeit-Einrichtungen und Veranstaltungen.

Erforderliche Unterlagen

Für einen Familien-Pass brauchen Sie:

  • amtlichen Lichtbild-Ausweis (zum Beispiel Reisepass oder Führerschein)
  • Hauptwohnsitz in Feldkirch 

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1236
E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

Familien-Zuschuss

Allgemeine Information

Der Familien-Zuschuss ist eine Förderung des Landes Vorarlberg. Das Land zahlt diesen Zuschuss direkt im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für 18 Monate. Sie können den Antrag auf Familien-Zuschuss mit dem Online-Formular des Landes oder mit dem Dokument im Download-Bereich stellen.

Ausmaß der Förderung

Die Förderung beträgt zwischen 150,00 und 600,00 Euro. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen ab. 

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

 

 

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Fassadenbegrünung

Fassadenbegrünungen sind wertvolle Instrumente zur Anpassung an den Klimawandel: Sie reduzieren die Aufheizung von Gebäuden und erhöhen so nicht nur die Lebensqualität der Bewohner:innen, sondern leisten auch einen Beitrag zur Vermeidung von Hitzeinseln im Stadtgebiet. Durch ihre Dämmwirkung können sie sogar zu einer Senkung der Heizkosten beitragen. Daneben filtern sie Luftschadstoffe, fördern die Biodiversität im Siedlungsgebiet und bieten einen Verwitterungsschutz für Fassaden.

Die Stadt Feldkirch unterstützt die Anlage von Fassadenbegrünungen daher mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 25 Prozent der Errichtungskosten (max. mit  € 1.500,00 bzw. € 2.000,00 je nach Standort).

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen (zB. begrünte Mindestfläche) sowie das Antragsformular.

Kontakt

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon: +43 5522 304-1451 oder -1452
E-Mail: umwelt@feldkirch.at

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H

Heizkosten-Zuschuss

Allgemeine Informationen

Der Heizkosten-Zuschuss ist ein einmaliger Zuschuss zu den Heiz-Kosten. Anträge für den Heizkosten-Zuschuss können Sie immer im Oktober bis Februar des nächsten Jahres online oder direkt im Rathaus einreichen. (zum Beispiel von Oktober 2023 bis Februar 2024)

Ausmaß der Förderung

Die Höhe des Zuschusses für die Saison 2023/2024 ist noch nicht bekannt.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Heizkosten-Zuschuss brauchen Sie:

  • Einkommensnachweise (zum Beispiel aktuellen Lohnzettel, Pensions-Bescheid)

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

 

 

Hundekurs-Förderung

Die Hunde-Kurs Förderung soll zum Besuch von Hunde-Kursen anregen. Hunde-Kurse und Gehorsamkeitstrainings sind wichtig für Hunde und ihre Halter:innen. Sie helfen dem Hund sich in einer Gruppe einzuordnen. Die Hunde-Halter:innen bekommen Informationen für das Zusammenleben von Mensch und Tier.

Die Nachweise müssen Sie 

  • persönlich, 
  • per E-Mail oder 
  • über das Online-Formular 

in der Abteilung Abgabenverwaltung einreichen.

Die Abteilung nimmt mit Ihnen Kontakt auf, wenn Sie alle Anforderungen erfüllen. Den Gutschein können Sie dann persönlich mit dem Zusage-Schreiben im Bürgerservice der Stadt abholen.

Ausmaß der Förderung

Hunde-Kurse werden mit Feldkircher Einkaufsgutscheinen in Höhe von 40,00 Euro unterstützt. Pro Hund können Sie eine Förderung beantragen.

Voraussetzungen

Für die Förderung 

  • müssen Sie als Hundehalter:in und der Hund in Feldkirch gemeldet sein. 
  • muss die Hunde-Abgabe bezahlt sein.
  • brauchen Sie eine Kurs-Bestätigung.

Die Stadt Feldkirch unterstützt nur nach dem 1.1.2023 absolvierte Hunde-Kurse.

Kontakt

Abteilung Abgabenverwaltung
Telefon: +43 5522 304-1342
E-Mail: abgaben@feldkirch.at

Zum Online-Formular der Hundekurs-Förderung

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J

Jugend-Förderung

Allgemeine Informationen

Der Jugend-Beirat der Stadt Feldkirch ist eine 

  • freiwillige,
  • nicht auf Gewinn ausgerichtete,
  • parteiunabhängige Vereinigung. 

Ziel ist es, die Interessen der Feldkircher Jugend in den Vordergrund zu stellen.

Aufgaben des Jugend-Beirats

  • Förderung und Organisation von Jugendaktivitäten
  • Vertreten der Interessen der Feldkircher Jugend
  • Beraten der Jugend in allgemeinen Anliegen
  • Vermitteln an Beratungseinrichtungen und Sozialeinrichtungen
  • Beraten der Organe und Dienststellen der Stadt Feldkirch in Angelegenheiten der Jugend-Förderung und des Jugendschutzes
  • Wahrnehmen einer Vermittlerrolle zwischen der Jugend und der Stadt Feldkirch

Voraussetzungen

Die Förderung wird einmal im Jahr ausgezahlt.

Erforderliche Unterlagen

Alle im Jugend-Beirat vertretenen Vereine und Gruppen haben Anspruch auf Jugend-Förderung. Die Teilnahme an den Sitzungen des Jugend-Beirates wird vorausgesetzt.

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Tätigkeitsbericht und Finanz-Aufstellung 

Kontakt

Abteilung Jugend, Ehrenamt, Integration
Telefon: +43 5522 304-1281
E-Mail: jugendbeirat@feldkirch.at

K

Kindergarten-Beiträge - soziale Staffelung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt Sie im Auftrag des Landes Vorarlberg bei den Kleinkind-Beiträgen und Kindergarten-Beiträgen. Die Förderung nennt sich soziale Beitrags-Staffelung

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Beitrags-Staffelung müssen Sie uns ein paar Unterlagen schicken:

  • ausgefüllter Antrag 
  • Einkommensnachweise 
  • Nachweis Mindest-Sicherung
  • Nachweis Wohn-Beihilfe

Kontakt

Abteilung Kinder, Schulen, Sport
Telefon: +43 5522 304-1263
E-Mail: bettina.klaunzer@feldkirch.at

Klimawandelanpassung

Der Klimawandel macht auch vor Feldkirch nicht Halt und bringt immer mehr heiße Tage und längere Hitzeperioden mit sich. Urbane Begrünungsmaßnahmen verschaffen Linderung, indem sie eine lokale Temperaturabsenkung bewirken. Daher unterstützt die Stadt Feldkirch Dachbegrünungen, Baumpflanzungen und Beratungen für eine naturnahe Gartengestaltung mit einem Kostenzuschuss und setzt so gezielte Schritte in Richtung einer Anpassung an die schon jetzt deutlich spürbaren Folgen der Klimaerwärmung.

Der Kostenzuschuss für die Anlage eines Gründachs beträgt maximal € 2.000,00 (ohne Solaranlage) bzw. € 2.500,00, wenn zusätzlich eine Solaranlage errichtet wird. Baumpflanzungen werden mit bis zu € 200,00 und Naturgartenberatungen mit bis zu € 300,00 unterstützt.

Diese Förderungen sind vorläufig bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare.

Kontakt

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon: +43 5522 304-1451 oder -1452
E-Mail: umwelt@feldkirch.at

 

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Kultur-Pass

Allgemeine Informationen

Alle Menschen haben eine Recht auf Kunst und Kultur. Der Kultur-Pass macht es möglich. Mit diesem Ausweis bekommen sozial schwache Menschen freien Eintritt zu vielen Kultur-Einrichtungen. 

Beispiele:

  • Altes Kino Rankweil
  • Inatura Dornbirn
  • Poolbar Feldkirch
  • Schattenburgmuseum Feldkirch
  • Vorarlberger Landesbibliothek
  • Spielboden Dornbirn
  • Theater Kosmos Bregenz

Die Idee für den Kultur-Pass kommt von der 2003 ins Leben gerufenen Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur". Die Aktion des Spielhauses Wien in Zusammenarbeit mit der Armuts-Konferenz stellt den notwendigen Zugang zu Kunst und Kultur für alle Menschen in den Mittelpunkt. 

Anträge für den Kultur-Pass bekommen Sie im Bürgerservice. 

Erforderliche Unterlagen

Für einen Kultur-Pass brauchen Sie:

  • aktuelle Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohnzettel, Pensionsbescheid, Sozial-Hilfe-Bescheid, Wohn-Beihilfe)

Ihr monatliches Einkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

Kunst- und Kultur-Förderung

Allgemeine Informationen

Einzelne Personen, Vereine und Organisationen können einen Antrag auf Kunst-Förderung oder Kultur-Förderung stellen.  

Es gibt zwei verschiedene Förderungs-Arten:

  • Jahres-Förderung
  • Projekt-Förderung

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)

Weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich.

Kontakt

Abteilung Kunst, Kultur
Telefon: +43 5522 304-1270
E-Mail: kultur(at)feldkirch(dot)at

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L

Landwirtschaftliche Förderungen

Informationen zu den einzelnen landwirtschaftlichen Förderungen finden Sie unter den Begriffen
​​​​​​​

  • Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise
  • Maßnahmen zur Kartoffelkäferbekämpfung
  • Maßnahmen zur Tierseuchenprävention (Schutzimpfung)
  • Strukturverbessernde Maßnahmen
M

Maßnahmen zur Kartoffelkäferbekämpfung

Allgemeine Informationen

Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und setzen Maßnahmen zur Kartoffelkäferbekämpfung? Dann können Sie jedes Jahr einen Antrag auf Förderung bei der Stadt Feldkirch stellen. Das Ansuchen ist jedes Jahr bis zum 15. November einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)
  • Rechnung des Spritzmittels zur Kartoffelkäferbekämpfung
  • Zahlungsbestätigung der Rechnung
  • Liste der landwirtschaftlichen Felder, auf denen bekämpft wird

Kontakt

Abteilung Forst, Landwirtschaft
Telefon: +43 5522 304-1382
E-Mail: forst@feldkirch.at

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Maßnahmen zur Tierseuchenprävention (Schutzimpfung)

Allgemeine Informationen

Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und setzen Maßnahmen zur Tierseuchenprävention? Dann können Sie jedes Jahr einen Antrag auf Förderung bei der Stadt Feldkirch stellen. Das Ansuchen ist jedes Jahr bis zum 15. November einzureichen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)
  • Tierarzt-Rechnung mit genauer Auflistung der Beträge für die tierärztliche Leistung
  • Zahlungsbestätigung

Kontakt

Abteilung Forst, Landwirtschaft
Telefon: +43 5522 304-1382
E-Mail: forst@feldkirch.at

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Müllsäcke für Kranke und Menschen mit Handicap

Allgemeine Informationen

Kranke und pflegebedürftige Personen bekommen bei der Stadt Feldkirch gratis Müllsäcke.

Erforderliche Unterlagen

Im Download-Bereich finden Sie das Antrags-Formular. Legen Sie das Formular Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder dem Krankenpflegeverein vor. Der Arzt/die Ärztin oder der Krankenpflegeverein füllt das Formular aus und bestätigt mit dem Stempel den Mehrbedarf an Müllsäcken. Geben Sie den Antrag im Bürgerservice ab.

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

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Musikschule

Die Musikschule der Stadt Feldkirch bietet Unterstützung in Form einer gemeindeübergreifenden Musikschulförderung, Schulgeldermäßigung und Vereinsförderung an. Details zu den jeweiligen Förderungen:

Gemeindeübergreifende Musikschulförderung

Allgemeine Informationen

Das Vorarlberger Musikschulwerk empfiehlt, in Einzelfällen auch jene Musikschülerinnen und -schüler zu unterstützen, die eine auswärtige Musikschule besuchen. Die Stadt Feldkirch folgt dieser Empfehlung.

Termine und Fristen

Diese Förderung wird jeweils für ein Jahr verliehen, eine neuerliche Antragstellung ist erforderlich. Auf die Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.

Ausmaß der Förderung

Die maximale Höhe der Förderung errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Tarif für dieses Fach oder ein vergleichbares Fach der Musikschule Feldkirch und dem zu entrichtenden Schulgeld an der Musikschule, deren Unterricht in Anspruch genommen wird.

Voraussetzungen

Für Feldkircher Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, welche den Unterricht an anderen Musikschulen des Landes besuchen, werden Förderungsmöglichkeiten der Stadt Feldkirch geschaffen. Vorraussetzungen für die Gewährung einer solchen Förderung sind:

  • Ein Instrument wird nicht angeboten;
  • Eine spezielle Stilistik wird nicht angeboten (Jazz, Kirchenmusik, Alte Musik, etc.);
  • Erforderliche Ergänzungsfächer werden nicht angeboten;
  • Für die Schülerin/den Schüler ist aus pädagogischen Gründen ein Lehrerwechsel angeraten/nicht angeraten, der insbesondere vom Schulleiter empfohlen wird/nicht empfohlen wird;
  • Wohnortwechsel;
  • Eine Förderempfehlung des Direktors der Musikschule Feldkirch;

Förderungen werden nicht gewährt, wenn nicht mindestens eine der oben genannten Kriterien vorliegt bzw. die Schülerin/der Schüler das 19. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag an die Musikschule Feldkirch mit Nennung der Voraussetzung, Rechnung der auswärtigen Musikschule sowie Zahlungsbestätigung.

Auszahlung der Förderung

Rückerstattung der anteiligen Unterrichtskosten durch die Stadt Feldkirch.

Kontakt

Sekretariat Musikschule Feldkirch
Telefon: +43 5522 304-1291
E-Mail: musikschule(at)feldkirch(dot)at

Schulgeldermäßigung Musikschule

Allgemeine Informationen

Für Kinder, Schüler und Lehrlinge, deren Eltern in Feldkirch wohnhaft sind, kann um eine Familienermäßigung angesucht werden, deren Höhe aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen errechnet wird. Das Bruttoeinkommen geteilt durch den Familienfaktor ergibt das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen.

Termine und Fristen

15. Oktober des jeweiligen Schuljahres

Ausmaß der Förderung

Ermäßigung bis zu 60 Prozent

Voraussetzungen

Berechnungsgrundlage ist das monatliche Bruttoeinkommen (ohne 13. und 14. Bezug) der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind/den Kindern lebenden Eltern (Partnergemeinschaft).

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular ist im Sekretariat der Musikschule erhältlich. 
Weitere Unterlagen:
Schul-, Studien-, Zivildienst-, Wehrdienstbestätigung; Bestätigung über soziales Freiwilligenjahr bzw. Lehrvertrag; Gehaltbestätigung der letzten drei Monate; Angabe der sonstigen Einkünfte

Kontakt

Sekretariat Musikschule Feldkirch
Telefon: +43 5522 304-1291
E-Mail: musikschule(at)feldkirch(dot)at

Vereinsförderung Musikschule

Allgemeine Informationen

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die aktives Mitglied in einem musikalisch-künstlerischen Verein in Feldkirch sind, gibt es eine Förderung im Rahmen einer Schulgeldermäßigung.

Termine und Fristen

15. Oktober des jeweiligen Schuljahres

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung über die Mitgliedschaft durch den jeweiligen Verein

Kontakt

Sekretariat Musikschule Feldkirch
Telefon: +43 5522 304-1291
E-Mail: musikschule(at)feldkirch(dot)at

N

Naturgartenberatungen

Eine naturnahe Gartengestaltung trägt angesichts steigender Temperaturen und immer längerer Hitzeperioden wesentlich zu einer hohen Aufenthaltsqualität in Freibereichen bei. Unversiegelte Flächen, Wildsträucher und Bäume helfen durch Verdunstungskälte und Beschattung die Temperaturen in einem angenehmen Bereich zu halten. Außerdem sind Naturgärten durch ihre Artenvielfalt resilienter gegen schädliche Einflüsse von außen und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der heimischen Naturvielfalt.

Daher fördert die Stadt Feldkirch Beratungen zur naturnahen Gartengestaltung mit einem Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Beratungskosten (maximal mit € 300,00).

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare.

Kontakt

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon: +43 5522 304-1451 oder -1452
E-Mail: umwelt@feldkirch.at

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Neubau-Förderung für privaten Wohnbau

Allgemeine Informationen

Die Neubau-Förderung des Landes Vorarlberg soll dazu beitragen, dass Sie sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung leisten können. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen und den sozialen Verhältnissen ab.

Erforderliche Unterlagen

Die Antrags-Formulare finden Sie auf der Internet-Seite des Landes Vorarlberg.

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1246
E-Mail: wohnen@feldkirch.at

P

Präventionsprojekte an Feldkircher Schulen

Allgemeine Informtionen

Die Stadt Feldkirch unterstützt Präventionsprojekte aller Art an Feldkircher Schulen. Zum Beispiel zu den Themen:

  • Selbstverteidigung und -behauptung
  • Gewalt
  • Konflikte
  • Sexualität

Höhe der Förderung

Normalerweise unterstützt die Stadt die Projekte mit einem Drittel der Gesamtkosten. Pro Schuljahr und Schulstufe gilt aber eine Ober-Grenze von 300,00 Euro pro Projekt. In einem Schuljahr werden im allgemeinen auch höchstens zwei Projekte pro Schule unterstützt. Bei speziellen "Großprojekten" kann es zu zusätzliche Unterstützungen durch die Stadt kommen. Auf Anfrage können Schulklassen auch die Räumlichkeiten im Jugendhaus Graf Hugo kostenlos nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)

Nach Abschluss des Projektes:

  • ausgefüllte Abrechnung 
  • Originalbelege der Ausgaben (also Rechnungen, Auszahlungsbelege)

Kontakt

Abteilung Jugend, Ehrenamt, Integration
Telefon: +43 5522 304-1284
E-Mail: jugend@feldkirch.at

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S

Schüler-Betreuung - soziale Beitrags-Staffelung

Allgemeine Informationen

Eines Ihrer Kinder besucht die Schüler-Betreuung? Dann unterstützt die Stadt Feldkirch Sie bei diesen Kosten mit einer sozialen Beitrags-Staffelung. Für die Beitrags-Staffelung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Feldkirch haben.

Ihr Netto-Haushalts-Einkommen beträgt mehr als 981,25 Euro? Dann kommen Sie für die Beitrags-Staffelung leider nicht in Frage.

Ausmaß der Förderung

Die Förderung beträgt 50 Prozent des Betreuungs-Beitrages.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Beitrags-Staffelung müssen Sie uns ein paar Unterlagen schicken:

  • ausgefüllter Antrag
  • Einkommensnachweise

Kontakt

Abteilung Kinder, Schulen, Sport
Telefon: +43 5522 304-1261
E-Mail: ruben.marte@feldkirch.at

Schulwochen und Kinderferienwochen

Allgemeine Informationen

Der Verein "Hilfswerk Feldkirch" unterstützt Feldkircher Familien in schwierigen finanziellen Situationen. So können Sie zum Beispiel einen Antrag auf Unterstützung einer Schul-Woche oder Nachhilfe stellen. Mit dieser Förderung macht der Verein auch Schulkindern einkommensschwacher Familien eine Teilnahme an Schul-Wochen möglich und unterstützt Schulkinder bei einer Lernschwäche.

Ausmaß der Förderung

Die Förderung beträgt zwischen 40,00 und 140,00 Euro.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Unterstützung brauchen Sie:

  • Einkommensnachweise
  • Anmeldung zur Schul-Woche
  • Teilnahme-Bestätigung und Rechnung der Nachhilfe
  • ausgefülltes Antrags-Formular (siehe Download-Bereich)

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

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Solaranlagenförderung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt den Einbau einer thermischen Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung im privaten Wohnbau mit 20 Prozent der Landesförderung.

Ausmaß der Förderung

20 Prozent der zuerkannten Landesförderung, jedoch maximal mit € 1.500,00 je Anlage bei reiner Warmwasserbereitung, bzw. maximal € 2.000,00 je Anlage bei zusätzlicher Heizungsunterstützung.

Voraussetzungen

Als Voraussetzung gilt die Zuerkennung der Landesförderung und dass es sich um eine energetische Nachrüstung auf einem älteren Wohngebäude (mindestens 15 Jahre) handelt.

Nicht förderbar sind

Solaranlagen im Zuge eines Neubaus

Erforderliche Unterlagen

Kopie des Auszahlungsbeleges des Landes, Kopie der Rechnung, ausgefülltes Antragsformular der Stadt Feldkirch, eventuell Bankbestätigung

Kontakt

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon: +43 5522 304-1451 oder -1452
E-Mail: umwelt@feldkirch.at

Downloads

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Sozial-Hilfe

Allgemeine Informationen

Sie können Ihren Lebens-Unterhalt nicht oder kaum selber bezahlen? Sie brauchen finanzielle Hilfe? Dann stellen Sie einen Antrag auf Sozial-Hilfe.

Prüfen Sie aber vor dem Antrag auf Sozial-Hilfe, ob Sie für andere Ansprüche in Frage kommen (zum Beispiel Wohn-Beihilfe, Arbeitslosen-Geld). 

Die Förderung ist abhängig vom Einkommen.

Erforderliche Unterlagen

Antrags-Formulare, Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der Anträge gibt es im Rathaus Bürgerservice (+43 5522 304-1242 und -1232) und beim Arbeitsmarkt-Service.

Weitere Informationen zum Thema Sozial-Hilfe bekommen Sie beim Amt der Vorarlberger Landesregierung.

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

Sozialvereine, -verbände, -einrichtungen

Allgemeine Informationen

Sozial-Vereine und Sozial-Einrichtungen die in Feldkirch ihren Sitz haben können einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Auch landesweit tätige Vereine und Einrichtungen mit einem nachweisbaren Feldkirch-Bezug können den Antrag stellen.

Ausmaß der Förderung

Die Förderung beträgt zwischen 100,00 und 500,00 Euro. 

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

Soziales Engagement - Soziale Vereine und Institutionen

Verein / Institution
Kontaktadresse des Vereins/der Institution
Kontaktperson
Informationen über den Verein/die Institution
Begründung der Förderung
Bankverbindung

Hinweis
Für Förderungsansuchen, die den Betrag von € 1.500,00 übersteigen ist eine Bestätigung des jeweiligen Bankinstitutes vorzulegen, dass es sich um ein legitimiertes Konto der anstragstellenden Person oder Institution handelt. Für einmalige Förderungen bis zu einer Höhe von € 1.500,00 ist die "Eigenlegitimation" des Kontos durch den Förderungswerber, mit einer Zustimmung zur allfälligen Überprüfung beim Bankinstitut durch den Fördergeber, ausreichend. Erforderliche Unterlagen müssen entweder per eMail an den Bügerservice gesendet oder persönlich abgegeben werden.

Legitimation *Pflichtfeld
Datenschutz

Mit einem gelben Stern (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben und müssen somit ausgefüllt werden.
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anfrage per E-Mail.

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1230
E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

Sport-Förderung

Allgemeine Informationen 

Die Stadt Feldkirch unterstützt Feldkircher Sport-Vereine. Die Sport-Förderungs-Richtlinien legten Sport als körperliche Bewegung von Menschen fest. Die körperliche Bewegung nutzt dem Erholen und der körperlichen Fitness. Die Anträge für Sport-Förderungen müssen Sie bis zum 30. April oder dem 31. August einreichen.

Anforderungen

Für die Sport-Förderung muss Ihr Verein Kriterien erfüllen:

  • Der Verein muss seinen Sitz in Feldkirch haben.
  • Der Verein muss "Feldkirch" oder den Namen eines Stadt-Teiles im Vereins-Namen haben.
  • Der Verein muss allen Feldkircherinnen und Feldkirchern offenstehen.
  • Der Verein muss mindestens 20 aktive Mitglieder haben.
  • Der Verein muss zu einem Vorarlberger Sportfach-Verband oder einem österreichischen Dach-Verband gehören.

Führen Sie Schüler-Veranstaltungen, Jugend-Veranstaltungen oder Breitensport-Veranstaltungen in Feldkirch durch? Dann können Sie auch einen Antrag auf Sport-Förderung stellen.

Kontakt

Abteilung Kinder, Schulen, Sport
Telefon: +43 5522 304-1262
E-Mail: clemens.wilfinger@feldkirch.at

Downloads

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Stoffwindel-Förderung

Eltern verbrauchen pro Kind circa 4.000 bis 6.000 Wegwerfwindeln bis zum Ende der Wickelzeit (3 Jahre). Diese bestehen hauptsächlich aus Zellulose und Kunststoffen. Für die Herstellung und die Müllbeseitigung wird etwa das Vierfache an Energie benötigt, als für 20 Stoffwindeln (durchschnittlicher Verbrauch in 3 Jahren). 

Stoffwindeln sind vorwiegend aus Baumwolle gefertigt und können nach der Wickelzeit an eine andere Familie bzw. das Geschwisterkind weitergegeben werden. Stoffwindeln tragen somit zur Müllvermeidung bei, sind aber in der Anschaffung für Familien sehr kostenintensiv. 

Die Stadt Feldkirch ist sich dieser Problematik bewusst und möchte Familien bei der Anschaffung von Stoffwindeln mit einem Kostenzuschuss unterstützen. 

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Ausmaß der Förderung

Pro Kind wird eine einmalige Förderung bis maximal € 100,00 bewilligt. Die Förderung wird in Feldkirch-Gutscheinen ausbezahlt.

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz der Familie, Eltern/ Erziehungsberechtigte und des Kindes liegt in Feldkirch.
  • Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung als Nachweis für den Kauf im Einzelhandel in Vorarlberg und des ausgefüllten Förderungsansuchens für waschbare und wiederverwendbare Stoffwindeln erhältlich. 
  • Rechnungen können maximal sechs Monate rückwirkend eingereicht werden.
  • Die "Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Feldkirch" werden anerkannt. 

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1230
E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

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Strukturverbessernde Maßnahmen

Allgemeine Information

Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und setzen strukturverbessernde Maßnahmen? Dann können Sie jedes Jahr einen Antrag auf Förderung bei der Stadt Feldkirch stellen. Das Ansuchen ist jedes Jahr bis zum 15. November einzureichen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)
  • Förder-Zusage der Leistungsabgeltung aus Landesmitteln vom Land Vorarlberg
  • Förder-Zusage des Tiergesundheitsfonds des Landes Vorarlberg

Kontakt

Abteilung Forst, Landwirtschaft
Telefon: +43 5522 304-1382
E-Mail: forst@feldkirch.at

Downloads

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T

Tischlein Deck dich

Allgemeine Informationen

"Tischlein Deck dich" verteilt Lebensmittel und andere Waren kostenlos. Durch "Tischlein Deck dich" werden die aussortierten Lebensmittel verteilt und nicht vernichtet. Der Verein entlastet so das enge Einkommen vieler Menschen etwas.

Bedürftigen wird eine Bezugsberechtigungskarte ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Bezugskarte für „Tischlein deck dich“ brauchen Sie:

  • aktuelle Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohnzettel, Pensionsbescheid, Sozial-Hilfe-Bescheid, Wohn-Beihilfe)
  • Ausgabennachweise (zum Beispiel Miete, Betriebskosten, Strom-Kosten, Haushalts-Versicherung)

Die vom Verein festgelegten Richtlinien müssen Sie auch erfüllen.

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1242
E-Mail: soziales@feldkirch.at

W

Wärmepumpe

Allgemeine Informationen

Die sinnvolle Nutzung der natürlichen Energieressourcen ist den Stadtwerken Feldkirch ein wichtiges Anliegen. Deshalb engagieren die Stadtwerke Feldkirch sich nicht nur bei der Stromerzeugung und Verteilung sondern fördern auch die effiziente Anwendung von Strom.

Termine und Fristen

Der vollständig ausgefüllte Förderantrag muss bis spätestens 31. Dezember des Jahres der Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage beim Stadtwerke Feldkirch Kundencenter eintreffen.

Ausmaß der Förderung

€ 500,00
Der Kunde erhält im Rahmen des Förderprogramms eine einmalige Auszahlung.

Voraussetzungen

Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme einer Wärmepumpe durch einen konzessionierten Installateur/Anlagenplaner. Eine Wärmepumpenförderung kann nur gewährt werden, wenn der vollständig ausgefüllte Förderantrag spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres der Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage beim Stadtwerke Feldkirch Kundencenter eintrifft. 

Erforderliche Unterlagen

Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie hier.

Antragsformular

Kontakt

Kundencenter Stadtwerke Feldkirch
Telefon: +43 5522 9000
E-Mail: kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at

Wissenschaftsförderung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt wissenschaftliche Arbeiten. Dazu gehören 

  • Diplomarbeiten
  • Masterarbeiten
  • Doktorarbeiten
  • andere wissenschaftliche Veröffentlichungen

Die genauen Anforderungen für die Förderung finden Sie in den Förder-Richtlinien. 

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)

Weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich.

Kontakt

Abteilung Kunst, Kultur
Telefon: +43 5522 304-1270
E-Mail: kultur@feldkirch.at

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Wohn-Beihilfe

Allgemeine Informationen

Die Wohn-Beihilfe unterstützt Sie bei den Wohn-Kosten. Ziel ist das Lindern der Kosten für den Kauf, das Mieten oder Sanieren von Eigenheimen und Wohnungen. Die Wohn-Beihilfe ist eine Förderung des Landes Vorarlberg.

Ausmaß der Förderung

So wird die Wohn-Beihilfe berechnet:

  • anrechenbarer Wohnungs-Aufwand (Höhe der Miete oder Kredit-Rückzahlungen) minus
  • zumutbarer Wohnungs-Aufwand (hängt vom Einkommen aller Personen im Haushalt ab)

Voraussetzungen

Informationen zu den Anforderungen für die Wohn-Beihilfe finden Sie auf der Internet-Seite des Landes.

Kontakt

Abteilung Bürger:innenservice
Telefon: +43 5522 304-1246
E-Mail: wohnen@feldkirch.at