Unterstützung Förderungen von A-Z

B

Barrierefreies Bauen bzw. Umbauen

Allgemeine Informationen

Für die Sanierungs- und Umbauarbeiten für einen behindertengerechte Adaptierung eines Objektes gewährt die Stadt Feldkirch einen Zuschuss.

Ausmaß der Förderung

In der Höhe von 10 Prozent der tatsächlich nachgewiesenen Mehrkosten, maximal € 2.000,00.

Voraussetzungen

Prüfung durch IFS - Menschen gerechtes Bauen, Antragstellung

Erforderliche Unterlagen

Für das Ansuchen ist ein Kostenvoranschlag notwendig und im Anschluss die Endabrechnung sowie im Vorfeld ein Gutachten des Institutes für Sozialdienste "Behindertengerechtes Bauen".

IFS - Menschengerechtes Bauen

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

 

 

Baumpflanzungen

Die Klimaerwärmung führt zu einer deutlichen Zunahme von heißen Tagen und immer längeren Hitzeperioden. Bäume im Siedlungsraum leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Aufenthaltsqualität von Freibereichen in heißen Sommern und können durch Beschattung auch helfen die Temperatur in Innenräumen angenehm zu halten.

Daher fördert die Stadt Feldkirch die Pflanzung von bestimmten heimischen Laubbaumarten im Siedlungsgebiet mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten (maximal mit € 200,00 pro Baum).

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den geförderten Baumarten und den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare.

Ansprechpartner

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon +43 5522 304-1451 oder 304-1452
umwelt(at)feldkirch(dot)at

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Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise jedes Jahr mit einer Förderung. Das Ansuchen ist jedes Jahr bis zum 15. November einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)
  • aktuelle Bescheinigung über Mitgliedschaft beim Bio-Verband
  • Prüfungsprotokoll des Bio-Verbandes für den Zeitraum der Förderung
  • Mehrfach-Antrag Flächen-Bogen 

Kontakt

Forst, Landwirtschaft
Telefon +43 5522 304-1382
forst(at)feldkirch(dot)at

Downloads

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Biomasseförderung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch fördert den Austausch technisch veralteter Heizanlagen durch moderne Biomasseheizungen.

Ausmaß der Förderung

Einmaliger Zuschuss von € 200,00 pro Anlage,wenn eines der in der städtischen Förderrichtlinie angeführten Heizsysteme zum Einsatz kommt bzw. einmaliger Zuschuss von € 100,00 bei Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz.

Voraussetzungen

Als Voraussetzung gilt die Zuerkennung der Landesförderung und dass es sich um einen Ersatz einer technisch veralteten Heizanlage handelt. Zudem sind weitere Voraussetzungen in der Förderrichtlinie (siehe Downloadbereich) genannt.

Nicht förderbar sind

Biomasseheizanlage im Zuge eines Neubaus, Kachelöfen als Zentralheizung und als Einzelöfen

Erforderliche Unterlagen

Kopie des Auszahlungsbeleges des Landes, Kopie der Rechnung, ausgefülltes Antragsformular der Stadt Feldkirch (siehe Downloadbereich).

Ansprechpartner

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon +43 5522 304-1451 oder 304-1452
umwelt(at)feldkirch(dot)at

Downloads

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D

Dachbegrünungen

Die Klimaerwärmung führt zu einer deutlichen Zunahme von heißen Tagen und immer längeren Hitzeperioden. So wird es immer schwieriger Innentemperaturen im Sommer im angenehmen Bereich zu halten. Gründächer können hier Abhilfe schaffen: die Innentemperatur unter einem begrünten Dach ist je nach Ausführung um bis zu 4 Grad niedriger als unter einem konventionellen Dach. Außerdem können Gründächer beträchtliche Mengen Niederschlags zurückhalten und bieten Pflanzen und Kleintieren wertvollen Lebensraum.

Daher unterstützt die Stadt Feldkirch die Anlage von Gründächern auf Neubauten und Bestandsbauten mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 25 Prozent der Errichtungskosten (maximal mit € 2.000,00 ohne Solaranlage bzw. € 2.500,00, wenn zusätzlich eine Solaranlage errichtet wird).

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen (insb. Mindestsubstrathöhe, Mindestfläche) sowie die Antragsformulare.

Ansprechpartner

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon +43 5522 304-1451 oder 304-1452
umwelt(at)feldkirch(dot)at

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Denkmalgeschützte Objekte

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch fördert die im Interesse der Gemeinschaft gelegene Erhaltung denkmalgeschützter Objekte. Diese Objekte sind all jene, die gemäß Denkmalschutzgesetz durch das Bundesdenkmalamt per Bescheid unter Schutz gestellt sind.

Ausmaß der Förderung

Die denkmalpflegerischen Maßnahmen an Gebäuden innerhalb der historischen Altstadt werden bis zu einer Höchstgrenze von
€ 15.000,00 mit 40 Prozent gefördert, an allen anderen unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden bis zu einer Höchstgrenze von
€ 7.500,00 mit 25 Prozent der Kosten.

Voraussetzungen

Eigentümer:in denkmalgeschützer Objekte in Feldkirch

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Förderansuchen, tabellarische Aufstellung der Sanierungstätigkeiten, Bankbestätigung

Auszahlung der Förderung

Nach Fertigstellung und Abrechnung der Bauarbeiten sowie nach Bestätigung des Bundesdenkmalamtes, dass die Arbeiten im Einvernehmen durchgeführt wurden.

Ansprechpartnerin

Stadtplanung
DI Brigitte Noack
Telefon +43 5522 304-1410
brigitte.noack(at)feldkirch(dot)at

Nicht nur die Stadt Feldkirch, sondern auch das Bundesdenkmalamt und die Kulturabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung sind potenzielle Subventionsgeber. Seitens des Bundesdenkmalamtes ist Frau Mag. DI Barbara Keiler (Tel. 05574/42101, E-Mail: vorarlberg(at)bda(dot)at) für denkmalgeschützte Objekte in Feldkirch verantwortlich.

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Druckkosten- und Tonträgerproduktionszuschüsse

Allgemeine Informationen

Die Stadt gewährt Druckkosten-Zuschüsse und Tonträgerproduktions-Zuschüsse.

Die genauen Anforderungen für die Förderung finden Sie in den Förder-Richtlinien. 

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag

Weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich.

Kontakt

Abteilung Kunst, Kultur, Bildung
Telefon +43 5522 304-1270
kultur(at)feldkirch(dot)at

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Downloads

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E

Einzelfallhilfen Sonderfonds-Soforthilfen

Allgemeine Informationen

Der Verein Hilfswerk Feldkirch unterstützt

  • in Not geratene und bedürftige Bürgerinnen und Bürger von Feldkirch
  • sozial schwache Familien in Feldkirch
  • Menschen mit Behinderungen in ihren sozialen und besonderen Bedürfnissen
  • Menschen, die durch altersbedingte Schwächen spezielle Bedürfnisse haben
  • Opfer von Katastrophen

Voraussetzungen

Einkommen / Ausgaben; Feststellung einer tatsächlichen Hilfsbedürftigkeit

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

Informationen zum Hilfswerk Feldkirch

Energieberatung

Allgemeine Informationen

Je effizienter ein Haus durch Neubau oder Sanierung wird und je mehr der benötigten Energie durch erneuerbare Energieträger gedeckt wird, desto höher wird es gefördert. Die Förderung wird einmalig ausbezahlt.

Voraussetzungen

Das Energieinstitut Vorarlberg bietet für alle Fragen rund um das Thema Energie im und ums Haus die passende Energieberatung. Als erste Anlaufstelle empfehlen wir das kostenfreie Energietelefon. Die Energieberater vom Energieinstitut Vorarlberg beantworten Ihre Fragen zu Energie und Ökologie in Neubau und Sanierung - von der Dämmung bis zur Heizung, von der Planung bis zur Materialwahl im Innenausbau produktneutral, praxisnah und kostenlos.

Ansprechpartner

Energieinstitut Vorarlberg
Energietelefon: +43 5572 31202-112

Förderungen des Energieinstituts

F

Fahrradförderung

Die Stadt Feldkirch gewährt für folgende im Fachhandel ab 1.1.2023 gekauften Produkte eine Förderung:

  • Kinderanhänger: 50 Prozent des Kaufpreises, maximal € 150,00 (Feldkircher Fachhandel); 25 Prozent des Kaufpreises, max. € 75,00 (Vorarlberger Fachhandel)
  • Lastenanhänger: 50 Prozent des Kaufpreises, maximal € 100,00 (Feldkircher Fachhandel); 25 Prozent des Kaufpreises, max. € 50,00 (Vorarlberger Fachhandel)
  • (E-)Lastenfahrrad: € 300,00
  • Fahrrad-Trolley: 50 Prozent des Kaufpreises, maximal € 100,00 (Feldkircher Fachhandel); 25 Prozent des Kaufpreises, max. € 50,00 (Vorarlberger Fachhandel)
  • Spezialfahrräder: in Ausnahmefällen, bis zu maximal 10 Prozent des Kaufpreises.
  • Spezialfahrradanhänger für beeinträchtigte Kinder/Personen: bis zu maximal 10 Prozent des Kaufpreises

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der/Die Förderungswerber:in hat zum Zeitpunkt des Kaufes den Hauptwohnsitz in Feldkirch.
  • Der Kauf der Kinder- und Lastenanhänger sowie der Fahrrad-Trolleys muss bei einem ortsansässigen Betrieb erfolgen, welcher auch einen Service in Feldkirch anbietet. Erfolgt der Kauf bei einem nicht ortsansässigen, Vorarlberger Betrieb (welcher auch einen Service anbietet), da das gewünschte Modell im Feldkircher Fachhandel nachweislich nicht verfügbar ist, sind die genannten, reduzierten Prozent- bzw. Absolutbeiträge anzuwenden.
  • Der Kauf der (E)-Lastenfahrräder muss bei einem Vorarlberger Betrieb erfolgen, welcher auch einen Service anbietet.
  • Der Kauf der Spezialfahrräder muss bei einem Betrieb in Österreich erfolgen. Der Service des Gefährts hat bei einem namhaft zu machenden ortsansässigen Betrieb zu erfolgen.
  • Der Kauf von Spezialfahrradanhängern für beeinträchtigte Kinder/Personen muss bei einem Betrieb in Österreich erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Neuankäufe.
  • Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger, Trolley oder Spezialfahrradanhänger) oder ein Lastenfahrrad gefördert. Eine erneute Antragstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
  • Sämtliche Fördergegenstände dürfen ausschließlich von den im Haushalt lebenden Personen für eigene Zwecke genutzt werden.
  • Die Fahrrad-Trolley-Modelle müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und technisch derart ausgestattet sein bzw. angeboten werden, dass sie für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind.
  • Lastenfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb sowie einer fixen Transportfläche ausgestattet sein. Diese Transportfläche muss mindestens eine Zuladung von 80 kg aufnehmen können.
  • Alle geförderten Gefährte müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.

Die Förderungsaktion gilt zunächst bis zum 31.12.2023.

Zum Antragsformular

Ansprechpartner

Bauamt Feldkirch
Telefon +43 5522 304-1444
bauamt(at)feldkirch(dot)at

Familienhilfe der Caritas

Allgemeine Informationen

Die Familienhilfe bietet Familien, deren Familienleben durch besondere Ereignisse aus der Balance geraten ist, fachlich qualifizierte Entlastung und umfassende Betreuung. Die speziell ausgebildeten Fachkräfte unterstützen und entlasten Familien mit Kindern, pflegende Angehörige und kurzfristig auch ältere Menschen, wenn keine anderen Dienste zur Verfügung stehen. Die Familienhilfe ermöglicht Familien in schwierigen Situationen ein annähernd normales Familienleben in der gewohnten Umgebung und sorgt für die Aufrechterhaltung des vertrauten Alltags.

Ausmaß der Förderung

Abhängig von der Größe der Familie und dem Einkommen.

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

Familienhilfe Caritas

Familienpass

Allgemeine Informationen

Der Familienpass ist eine Aktion des Landes Vorarlberg und ermöglicht diverse Vergünstigungen für Familien bei Sport-, Kultur- oder anderen Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis, eventuell Geburtsurkunde der Kinder

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Telefon +43 5522 304-1236
buergerservice(at)feldkirch(dot)at

Weitere Informationen zum Familienpass

 

Familienzuschuss

Allgemeine Information

Der Familienzuschuss ist eine Förderung des Landes Vorarlberg und wird unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den max. Zeitraum von 18 Monaten gewährt.

Ausmaß der Förderung

Abhängig vom Einkommen zwischen € 50,00 und € 503,00 (Stand 2020).

Erforderliche Unterlagen

Einkommensunterlagen sowie weitere Dokumente, die im Antragsformular angeführt sind.

Informationen Familienzuschuss Zum Online-Antrag

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

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Fassadenbegrünung

Fassadenbegrünungen sind wertvolle Instrumente zur Anpassung an den Klimawandel: Sie reduzieren die Aufheizung von Gebäuden und erhöhen so nicht nur die Lebensqualität der Bewohner:innen, sondern leisten auch einen Beitrag zur Vermeidung von Hitzeinseln im Stadtgebiet. Durch ihre Dämmwirkung können sie sogar zu einer Senkung der Heizkosten beitragen. Daneben filtern sie Luftschadstoffe, fördern die Biodiversität im Siedlungsgebiet und bieten einen Verwitterungsschutz für Fassaden.

Die Stadt Feldkirch unterstützt die Anlage von Fassadenbegrünungen daher mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 25 Prozent der Errichtungskosten (max. mit  €1.500,00 bzw. € 2.000,00 je nach Standort).

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen (zB. begrünte Mindestfläche) sowie das Antragsformular.

Ansprechpartner

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon +43 5522 304-1451 oder 304-1452
umwelt(at)feldkirch(dot)at

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H

Heizkostenzuschuss

Allgemeine Informationen

Aktion des Landes Vorarlberg; einmaliger Zuschuss zu den Heizkosten.

Termine und Fristen

Oktober bis Februar des Folgejahres

Ausmaß der Förderung

  • € 270,00 (Land Vorarlberg)
  • € 50,00 (Stadt Feldkirch)

Einkommensobergrenzen

  • für alleinstehende Personen: € 1.237,00
  • für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene: € 1.895,00
  • für Alleinerziehende mit einem Kind: € 1.515,00
  • für jede weitere Person im Haushalt (insbesondere Kinder) je € 215,00

Erforderliche Unterlagen

Aktuelle Einkommensunterlagen

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

Hundekurs-Förderung

Diese Förderung soll einen Impuls zur Absolvierung von Hundekursen geben, da Gehorsamkeitstrainings und Hundekurse sowohl für die Tiere als auch für die Hundehalter:innen essentiell sind. Einerseits helfen sie dem Hund sich in der Gruppe einzuordnen, andererseits bekommen Hundehalter:innen bei diesen Kursen wichtige Informationen, die das Zusammenleben von Mensch und Tier vereinfachen.

Ausmaß der Förderung

Hundekurse werden mit "Feldkircher Einkaufs Gutscheinen" (Herausgeber: Stadtmarketing und Tourismus Feldkirch GmbH) in Höhe von € 40,00 gefördert. Die Förderung erfolgt einmalig pro Hund.

Voraussetzungen

Gefördert werden Hundekurse, welche nach dem 01.01.2023 bei einem Hundesportverein oder einem anderen gleichwertig qualifizierten Anbieter eines solchen Trainings absolviert wurden. Die Kursbestätigung muss auf den jeweiligen Hund lauten.

Ansprechpartner

Abteilung Abgabenverwaltung
Telefon +43 5522 304-1342
abgaben(at)feldkirch(dot)at

Zum Online-Formular der Hundekurs-Förderung

Downloads

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J

Jugend-Förderung

Allgemeine Informationen

Der Jugend-Beirat der Stadt Feldkirch ist eine 

  • freiwillige,
  • nicht auf Gewinn ausgerichtete,
  • parteiunabhängige Vereinigung. 

Ziel ist es, die Interessen der Feldkircher Jugend in den Vordergrund zu stellen.

Aufgaben des Jugend-Beirats

  • Förderung und Organisation von Jugendaktivitäten
  • Vertreten der Interessen der Feldkircher Jugend
  • Beraten der Jugend in allgemeinen Anliegen
  • Vermitteln an Beratungseinrichtungen und Sozialeinrichtungen
  • Beraten der Organe und Dienststellen der Stadt Feldkirch in Angelegenheiten der Jugend-Förderung und des Jugendschutzes
  • Wahrnehmen einer Vermittlerrolle zwischen der Jugend und der Stadt Feldkirch

Voraussetzungen

Die Förderung wird einmal im Jahr ausgezahlt.

Erforderliche Unterlagen

Alle im Jugend-Beirat vertretenen Vereine und Gruppen haben Anspruch auf Jugend-Förderung. Die Teilnahme an den Sitzungen des Jugend-Beirates wird vorausgesetzt.

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Tätigkeitsbericht und Finanz-Aufstellung 

Ansprechpartner

Abteilung Jugend, Ehrenamt, Integration
Telefon +43 5522 304-1281
jugendbeirat(at)feldkirch(dot)at

 

K

Kindergartenbeiträge - soziale Staffelung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch fördert im Auftrag des Landes Vorarlberg Kleinkind- und Kindergartenbeiträge von Erziehungsberechtigten durch soziale Beitrags-Staffelung.

Voraussetzung

Offenlegung des Einkommens, Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe

Erforderliche Unterlagen

Ansuchen mittels Onlineformular des Landes Vorarlber inklusive Nachweise:

Informationen Leistbare Kinderbetreuung

Ansprechpartnerin

Sport, Schulen, Kinderbetreuung
Bettina Klaunzer
Telefon +43 5522 304-1263
bettina.klaunzer(at)feldkirch(dot)at

Klimawandelanpassung

Der Klimawandel macht auch vor Feldkirch nicht Halt und bringt immer mehr heiße Tage und längere Hitzeperioden mit sich. Urbane Begrünungsmaßnahmen verschaffen Linderung, indem sie eine lokale Temperaturabsenkung bewirken. Daher unterstützt die Stadt Feldkirch Dachbegrünungen, Baumpflanzungen und Beratungen für eine naturnahe Gartengestaltung mit einem Kostenzuschuss und setzt so gezielte Schritte in Richtung einer Anpassung an die schon jetzt deutlich spürbaren Folgen der Klimaerwärmung.

Der Kostenzuschuss für die Anlage eines Gründachs beträgt maximal € 2.000,00 (ohne Solaranlage) bzw. € 2.500,00, wenn zusätzlich eine Solaranlage errichtet wird. Baumpflanzungen werden mit bis zu € 200,00 und Naturgartenberatungen mit bis zu € 300,00 unterstützt.

Diese Förderungen sind vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare.

Ansprechpartner

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon +43 5522 304-1451 oder 304-1452
umwelt(at)feldkirch(dot)at

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Kulturpass

Allgemeine Informationen

Alle Menschen haben eine Recht auf Kunst und Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten sozial benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

Einkommensunterlagen

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

Informationen Kulturpass

Kunst- und Kultur-Förderung

Allgemeine Informationen

Einzelne Personen, Vereine und Organisationen können einen Antrag auf Kunst-Förderung oder Kultur-Förderung stellen.  

Es gibt zwei verschiedene Förderungs-Arten:

  • Jahres-Förderung
  • Projekt-Förderung

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)

Weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich.

Kontakt

Abteilung Kunst, Kultur, Bildung
Telefon +43 5522 304-1270
kultur(at)feldkirch(dot)at

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Downloads

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L

Landwirtschaftliche Förderungen

Informationen zu den einzelnen landwirtschaftlichen Förderungen finden Sie unter den Begriffen
​​​​​​​

  • Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise
  • Maßnahmen zur Kartoffelkäferbekämpfung
  • Maßnahmen zur Tierseuchenprävention (Schutzimpfung)
  • Strukturverbessernde Maßnahmen
M

Maßnahmen zur Kartoffelkäferbekämpfung

Allgemeine Informationen

Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und setzen Maßnahmen zur Kartoffelkäferbekämpfung? Dann können Sie jedes Jahr einen Antrag auf Förderung bei der Stadt Feldkirch stellen. Das Ansuchen ist jedes Jahr bis zum 15. November einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)
  • Rechnung des Spritzmittels zur Kartoffelkäferbekämpfung
  • Zahlungsbestätigung der Rechnung
  • Liste der landwirtschaftlichen Felder, auf denen bekämpft wird

Kontakt

Forst, Landwirtschaft
Telefon +43 5522 304-1382
forst(at)feldkirch(dot)at

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Maßnahmen zur Tierseuchenprävention (Schutzimpfung)

Allgemeine Informationen

Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und setzen Maßnahmen zur Tierseuchenprävention? Dann können Sie jedes Jahr einen Antrag auf Förderung bei der Stadt Feldkirch stellen. Das Ansuchen ist jedes Jahr bis zum 15. November einzureichen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)
  • Tierarzt-Rechnung mit genauer Auflistung der Beträge für die tierärztliche Leistung
  • Zahlungsbestätigung

Kontakt

Forst, Landwirtschaft
Telefon +43 5522 304-1382
forst(at)feldkirch(dot)at

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Müllsäcke für Kranke und Menschen mit Handicap

Allgemeine Informationen

Kranken und pflegebedürftigen Personen, die durch ihre persönliche Situation einen vermehrten Müllbedarf haben, gewährt die Stadt Feldkirch in besonderen Härtefällen kostenlose Müllsäcke.

Ausmaß der Förderung

Müllsäcke im Ausmaß von max. 2000 Liter pro Jahr

Voraussetzungen

Bestätigung durch den allgemeinen Hausarzt oder die Krankenschwester des örtlich zuständigen Krankenpflegevereins

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Dieses muss unterschrieben und mit Stempel versehen im Bürgerservice Feldkirch abgegeben werden.

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

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Musikschule

Die Musikschule der Stadt Feldkirch bietet Unterstützung in Form einer gemeindeübergreifenden Musikschulförderung, Schulgeldermäßigung und Vereinsförderung an. Details zu den jeweiligen Förderungen:

 

  • Gemeindeübergreifende Musikschulförderung

Allgemeine Informationen

Das Vorarlberger Musikschulwerk empfiehlt, in Einzelfällen auch jene Musikschülerinnen und -schüler zu unterstützen, die eine auswärtige Musikschule besuchen. Die Stadt Feldkirch folgt dieser Empfehlung.

Termine und Fristen

Diese Förderung wird jeweils für ein Jahr verliehen, eine neuerliche Antragstellung ist erforderlich. Auf die Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.

Ausmaß der Förderung

Die maximale Höhe der Förderung errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Tarif für dieses Fach oder ein vergleichbares Fach der Musikschule Feldkirch und dem zu entrichtenden Schulgeld an der Musikschule, deren Unterricht in Anspruch genommen wird.

Voraussetzungen

Für Feldkircher Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, welche den Unterricht an anderen Musikschulen des Landes besuchen, werden Förderungsmöglichkeiten der Stadt Feldkirch geschaffen. Vorraussetzungen für die Gewährung einer solchen Förderung sind:

  • Ein Instrument wird nicht angeboten;
  • Eine spezielle Stilistik wird nicht angeboten (Jazz, Kirchenmusik, Alte Musik, etc.);
  • Erforderliche Ergänzungsfächer werden nicht angeboten;
  • Für die Schülerin/den Schüler ist aus pädagogischen Gründen ein Lehrerwechsel angeraten/nicht angeraten, der insbesondere vom Schulleiter empfohlen wird/nicht empfohlen wird;
  • Wohnortwechsel;
  • Eine Förderempfehlung des Direktors der Musikschule Feldkirch;

Förderungen werden nicht gewährt, wenn nicht mindestens eine der oben genannten Kriterien vorliegt bzw. die Schülerin/der Schüler das 19. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag an die Musikschule Feldkirch mit Nennung der Voraussetzung, Rechnung der auswärtigen Musikschule sowie Zahlungsbestätigung.

Auszahlung der Förderung

Rückerstattung der anteiligen Unterrichtskosten durch die Stadt Feldkirch.

Ansprechpartner

Sekretariat Musikschule Feldkirch
Telefon +43 5522 304-1291
musikschule(at)feldkirch(dot)at

 

  • Schulgeldermäßigung Musikschule

Allgemeine Informationen

Für Kinder, Schüler und Lehrlinge, deren Eltern in Feldkirch wohnhaft sind, kann um eine Familienermäßigung angesucht werden, deren Höhe aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen errechnet wird. Das Bruttoeinkommen geteilt durch den Familienfaktor ergibt das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen.

Termine und Fristen

15. Oktober des jeweiligen Schuljahres

Ausmaß der Förderung

Ermäßigung bis zu 60 Prozent

Voraussetzungen

Berechnungsgrundlage ist das monatliche Bruttoeinkommen (ohne 13. und 14. Bezug) der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind/den Kindern lebenden Eltern (Partnergemeinschaft).

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular ist im Sekretariat der Musikschule erhältlich. 
Weitere Unterlagen:
Schul-, Studien-, Zivildienst-, Wehrdienstbestätigung; Bestätigung über soziales Freiwilligenjahr bzw. Lehrvertrag; Gehaltbestätigung der letzten drei Monate; Angabe der sonstigen Einkünfte

Ansprechpartner

Sekretariat Musikschule Feldkirch
Telefon +43 5522 304-1291
musikschule(at)feldkirch(dot)at

 

  • Vereinsförderung Musikschule

Allgemeine Informationen

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die aktives Mitglied in einem musikalisch-künstlerischen Verein in Feldkirch sind, gibt es eine Förderung im Rahmen einer Schulgeldermäßigung.

Termine und Fristen

15. Oktober des jeweiligen Schuljahres

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung über die Mitgliedschaft durch den jeweiligen Verein

Ansprechpartner

Sekretariat Musikschule Feldkirch
Telefon +43 5522 304-1291
musikschule(at)feldkirch(dot)at

N

Naturgartenberatungen

Eine naturnahe Gartengestaltung trägt angesichts steigender Temperaturen und immer längerer Hitzeperioden wesentlich zu einer hohen Aufenthaltsqualität in Freibereichen bei. Unversiegelte Flächen, Wildsträucher und Bäume helfen durch Verdunstungskälte und Beschattung die Temperaturen in einem angenehmen Bereich zu halten. Außerdem sind Naturgärten durch ihre Artenvielfalt resilienter gegen schädliche Einflüsse von außen und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der heimischen Naturvielfalt.

Daher fördert die Stadt Feldkirch Beratungen zur naturnahen Gartengestaltung mit einem Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Beratungskosten (maximal mit € 300,00).

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare.

Ansprechpartner

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon +43 5522 304-1451 oder 304-1452
umwelt(at)feldkirch(dot)at

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Neubauförderung für privaten Wohnbau

Allgemeine Informationen

Die Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg soll dazu beitragen, dass Sie sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung leisten können.

Voraussetzungen

Es wird gestaffelt nach Einkommen und sozialen Verhältnissen des Förderungswerbers gefördert. Wer weniger verdient, bekommt mehr Förderung und wer mehr Kinder hat, bekommt ebenfalls eine höheren Förderungskredit. Ein besonderes Anliegen ist dem Land außerdem der ökologische Wohnbau. Gefördert wird, wer umweltschonened baut. Unterstützt wird auch das barrierefreie Bauen, das Wohnen generationsübergreifend attraktiv macht. Verdichtetes und kompaktes Bauen wird ebenso mit einer höheren Förderung belohnt.

Erforderliche Unterlagen

Neubauförderungsantrag mit Unterlagen laut Formular

Neubauförderung

Auszahlung der Förderung

Die Neubauförderung wird vom Amt der Vorarlberger Landesregierung ausbezahlt.

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Stephan Lagler
Telefon +43 5522 304-1246
stephan.lagler(at)feldkirch(dot)at

 

P

Präventionsprojekte an Feldkircher Schulen

Allgemeine Informtionen

Die Stadt Feldkirch unterstützt Präventionsprojekte aller Art an Feldkircher Schulen. Zum Beispiel zu den Themen:

  • Selbstverteidigung und -behauptung
  • Gewalt
  • Konflikte
  • Sexualität

Höhe der Förderung

Normalerweise unterstützt die Stadt die Projekte mit einem Drittel der Gesamtkosten. Pro Schuljahr und Schulstufe gilt aber eine Ober-Grenze von 300,00 Euro pro Projekt. In einem Schuljahr werden im allgemeinen auch höchstens zwei Projekte pro Schule unterstützt. Bei speziellen "Großprojekten" kann es zu zusätzliche Unterstützungen durch die Stadt kommen. Auf Anfrage können Schulklassen auch die Räumlichkeiten im Jugendhaus Graf Hugo kostenlos nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)

Nach Abschluss des Projektes:

  • ausgefüllte Abrechnung 
  • Originalbelege der Ausgaben (also Rechnungen, Auszahlungsbelege)

Ansprechpartner

Abteilung Jugend, Ehrenamt, Integration
+43 5522 304-1284
jugend(at)feldkirch(dot)at

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S

Schülerbetreuung - soziale Beitrags-Staffelung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch fördert Schülerbetreuungskosten von Erziehungsberechtigten durch soziale Beitrags-Staffelung.

Ausmaß der Förderung

50 Prozent des Betreuungsbeitrages

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Feldkirch; Einkommensnachweis

Nicht förderbar sind

Personen, deren Netto Haushaltseinkommen € 981,25 übersteigt und welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen

Erforderliche Unterlagen

Förderungsansuchen und Einkommensnachweis

Ansprechpartner

Sport, Schulen, Kinderbetreuung
Clemens Wilfinger
Telefon +43 5522 304-1261
clemens.wilfinger(at)feldkirch(dot)at

 

Schulwochen und Kinderferienwochen

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch gewährt durch den Verein Hilfswerk Feldkirch Familien, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, einen Beitrag für die Schulwochen und Kinderferienwochen. Mit dieser Unterstützung soll ermöglicht werden, dass auch Schulkinder einkommensschwacher Familien an Schulwochen und Kinderferienwoche teilnehmen können.

Ausmaß der Förderung

Zwischen € 20,00 und max. € 140,00.

Erforderliche Unterlagen

Einkommensunterlagen und Bestätigung über Schulwoche bzw. Anmeldung zur Kinderferienwoche. Die Richtlinien und das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

Downloads

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Solaranlagenförderung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt den Einbau einer thermischen Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung im privaten Wohnbau mit 20 Prozent der Landesförderung.

Ausmaß der Förderung

20 Prozent der zuerkannten Landesförderung, jedoch maximal mit € 1.500,00 je Anlage bei reiner Warmwasserbereitung, bzw. maximal € 2.000,00 je Anlage bei zusätzlicher Heizungsunterstützung.

Voraussetzungen

Als Voraussetzung gilt die Zuerkennung der Landesförderung und dass es sich um eine energetische Nachrüstung auf einem älteren Wohngebäude (mindestens 15 Jahre) handelt.

Nicht förderbar sind

Solaranlagen im Zuge eines Neubaus

Erforderliche Unterlagen

Kopie des Auszahlungsbeleges des Landes, Kopie der Rechnung, ausgefülltes Antragsformular der Stadt Feldkirch, eventuell Bankbestätigung

Ansprechpartner

Abteilung Umwelt, Energie, Klimaschutz
Telefon +43 5522 304-1451 oder 304-1452
umwelt(at)feldkirch(dot)at

Downloads

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Sozialhilfe

Allgemeine Informationen

Die Sozialhilfe ist eine Unterstützung für Menschen, die in eine finanzielle notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst bestreiten können. Die Förderung ist abhängig vom Einkommen.

Voraussetzungen

Richtlinien des Bundes bzw. Land Vorarlberg

Auszahlung der Förderung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt über die BH Feldkirch.

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

Informationen zur Sozialhilfe

 

Sozialvereine, -verbände, -einrichtungen

Allgemeine Informationen

Sozialvereine und -einrichtungen die in Feldkirch ihren Sitz haben bzw. die landesweit tätig sind und einen nachweisbaren Feldkirchbezug nachweisen, können einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Ausmaß der Förderung

€ 300,00 bis € 500,00
In Ausnahmefällen können auch höhere Beträge gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antrag und Jahresbericht

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß 
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

 

Soziales Engagement - Soziale Vereine und Institutionen

Verein / Institution
Kontaktadresse des Vereins/der Institution
Kontaktperson
Informationen über den Verein/die Institution
Begründung der Förderung
Bankverbindung

Hinweis
Für Förderungsansuchen, die den Betrag von € 1.500,00 übersteigen ist eine Bestätigung des jeweiligen Bankinstitutes vorzulegen, dass es sich um ein legitimiertes Konto der anstragstellenden Person oder Institution handelt. Für einmalige Förderungen bis zu einer Höhe von € 1.500,00 ist die "Eigenlegitimation" des Kontos durch den Förderungswerber, mit einer Zustimmung zur allfälligen Überprüfung beim Bankinstitut durch den Fördergeber, ausreichend. Erforderliche Unterlagen müssen entweder per eMail an den Bügerservice gesendet oder persönlich abgegeben werden.

Legitimation *Pflichtfeld
Datenschutz

Mit einem gelben Stern (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben und müssen somit ausgefüllt werden.
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anfrage per E-Mail.

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Telefon +43 5522 304-1230
buergerservice(at)feldkirch(dot)at

Sportförderung

Allgemeine Informationen 

Die Stadt Feldkirch fördert Sportvereine. Unter Sport im Sinne dieser Richtlinien wird die körperliche Betätigung von Menschen verstanden, die der Erholung oder Ertüchtigung dient.

Termine und Fristen

30. April und 31. August des jeweiligen Jahres

Voraussetzungen

  • Vereine, die ihren Sitz in Feldkirch haben, die den Namen Feldkirch oder eines Stadtteiles im Vereinsnamen führen, die allen Feldkircherinnen und Feldkirchern offen stehen, mindestens 20 aktive Mitglieder betreuen und die einem Vorarlberger Sportfach- oder österreichischen Dachverband angehören
  • Organisatoren, die Schüler-, Jugend- und Breitensportveranstaltungen in der Stadt Feldkirch durchführen

Erforderliche Unterlagen

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie bei den Downloads.

Ansprechpartner

Sport, Schulen, Kinderbetreuung
Mag. Thomas Bachmann
Telefon +43 5522 304-1262
thomas.bachmann(at)feldkirch(dot)at

Downloads

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Stoffwindel-Förderung

Eltern verbrauchen pro Kind circa 4.000 bis 6.000 Wegwerfwindeln bis zum Ende der Wickelzeit (3 Jahre). Diese bestehen hauptsächlich aus Zellulose und Kunststoffen. Für die Herstellung und die Müllbeseitigung wird etwa das Vierfache an Energie benötigt, als für 20 Stoffwindeln (durchschnittlicher Verbrauch in 3 Jahren). 

Stoffwindeln sind vorwiegend aus Baumwolle gefertigt und können nach der Wickelzeit an eine andere Familie bzw. das Geschwisterkind weitergegeben werden. Stoffwindeln tragen somit zur Müllvermeidung bei, sind aber in der Anschaffung für Familien sehr kostenintensiv. 

Die Stadt Feldkirch ist sich dieser Problematik bewusst und möchte Familien bei der Anschaffung von Stoffwindeln mit einem Kostenzuschuss unterstützen. 

Förderzeitraum ist zunächst von 1.1.2023 bis 31.12.2023. 

Ausmaß der Förderung

Pro Kind wird eine einmalige Förderung bis maximal € 100,00 bewilligt. Die Förderung wird in Feldkirch-Gutscheinen ausbezahlt.

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz der Familie, Eltern/ Erziehungsberechtigte und des Kindes liegt in Feldkirch.
  • Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung als Nachweis für den Kauf im Einzelhandel in Vorarlberg und des ausgefüllten Förderungsansuchens für waschbare und wiederverwendbare Stoffwindeln erhältlich. 
  • Rechnungen können maximal sechs Monate rückwirkend eingereicht werden.
  • Die "Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Feldkirch" werden anerkannt. 

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Rafaela Locher
Telefon +43 5522 304-1230
buergerservice(at)feldkirch(dot)at

 

 

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Strukturverbessernde Maßnahmen

Allgemeine Information

Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und setzen strukturverbessernde Maßnahmen? Dann können Sie jedes Jahr einen Antrag auf Förderung bei der Stadt Feldkirch stellen. Das Ansuchen ist jedes Jahr bis zum 15. November einzureichen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)
  • Förder-Zusage der Leistungsabgeltung aus Landesmitteln vom Land Vorarlberg
  • Förder-Zusage des Tiergesundheitsfonds des Landes Vorarlberg

Kontakt

Forst, Landwirtschaft
Telefon +43 5522 304-1382
forst(at)feldkirch(dot)at

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T

Tischlein Deck dich

Allgemeine Informationen

Tischlein Deck dich verbindet den Überfluss mit Mangel und verteilt Lebensmittel und andere Waren kostenlos an Bedürftige. Damit kann das knappe Einkommen dieser Menschen etwas entlastet werden.

Ausmaß der Förderung

Kostenloser Bezug von Lebensmitteln und diversen Haushaltsartikeln

Voraussetzungen

Die Richtlinien, die vom "Verein Tischlein Deck dich" vorgegeben sind, müssen erfüllt werden.

Verein Tischlein Deck dich

Erforderliche Unterlagen

Einkommen und Ausgaben in Papierform.

Auszahlung der Förderung

Bedürftigen wird eine Bezugsberechtigungskarte ausgestellt.

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Wolfgang Strauß
Telefon +43 5522 304-1242
wolfgang.strauss(at)feldkirch(dot)at

W

Wärmepumpe

Allgemeine Informationen

Die sinnvolle Nutzung der natürlichen Energieressourcen ist den Stadtwerken Feldkirch ein wichtiges Anliegen. Deshalb engagieren die Stadtwerke Feldkirch sich nicht nur bei der Stromerzeugung und Verteilung sondern fördern auch die effiziente Anwendung von Strom.

Termine und Fristen

Der vollständig ausgefüllte Förderantrag muss bis spätestens 31. Dezember des Jahres der Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage beim Stadtwerke Feldkirch Kundencenter eintreffen.

Ausmaß der Förderung

€ 500,00
Der Kunde erhält im Rahmen des Förderprogramms eine einmalige Auszahlung.

Voraussetzungen

Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme einer Wärmepumpe durch einen konzessionierten Installateur/Anlagenplaner. Eine Wärmepumpenförderung kann nur gewährt werden, wenn der vollständig ausgefüllte Förderantrag spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres der Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage beim Stadtwerke Feldkirch Kundencenter eintrifft. 

Erforderliche Unterlagen

Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie hier.

Antragsformular

Ansprechpartner

Kundencenter Stadtwerke Feldkirch
Telefon +43 5522 9000
kundencenter(at)stadtwerke-feldkirch(dot)at

Wissenschaftsförderung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Feldkirch unterstützt wissenschaftliche Arbeiten. Dazu gehören 

  • Diplomarbeiten
  • Masterarbeiten
  • Doktorarbeiten
  • andere wissenschaftliche Veröffentlichungen

Die genauen Anforderungen für die Förderung finden Sie in den Förder-Richtlinien. 

Für die Förderung brauchen Sie:

  • ausgefüllten Antrag (Download-Bereich)

Weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich.

Kontakt

Abteilung Kunst, Kultur, Bildung
Telefon +43 5522 304-1270
kultur(at)feldkirch(dot)at

Hier finden Sie alle Downloads zum Thema

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Wohnbeihilfe

Allgemeine Informationen

Die Wohnbeihilfe unterstützt die Wohnkosten mit dem Ziel, den Wohnungsaufwand, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, zu lindern.

Ausmaß der Förderung

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Miete oder Kreditrückzahlungen für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung) abzüglich des zumutbaren Wohnungsaufwands (abhängig vom Haushaltseinkommen).

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Wohnbeihilfe

Erforderliche Unterlagen und weitere Informationen

Hier finden Sie alle Unterlagen und weitere Informationen zur Wohnbeihilfe

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Stephan Lagler
Telefon +43 5522 304-1246
stephan.lagler(at)feldkirch(dot)at

 

Wohnhaussanierung

Allgemeine Informationen

Eine Sanierungsförderung setzt eine ganzjährige Nutzung der zu fördernden Wohnung voraus, entweder im Eigentum oder zur Vermietung.

Weitere Informationen zur Wohnhaussanierung

Voraussetzungen

Eine Sanierungsförderung setzt eine ganzjährige Nutzung der zu fördernden Wohnung voraus, entweder im Eigentum oder zur Vermietung. Dabei gilt es, Einkommensobergrenzen je Haushalt zu beachten, und die Förderwerber müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. den Status als "langfristig aufenthaltsberechtige Drittstaatsbürger" aufweisen.

Auszahlung der Förderung

Die Förderung wird über das Amt der Vorarlberger Landesregierung ausbezahlt.

Ansprechpartner

Bürgerservice Feldkirch
Stephan Lagler
Telefon +43 5522 304-1246
stephan.lagler(at)feldkirch(dot)at