Die Musikschule der Stadt Feldkirch bietet Unterstützung in Form einer gemeindeübergreifenden Musikschulförderung, Schulgeldermäßigung und Vereinsförderung an. Details zu den jeweiligen Förderungen:
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Gemeindeübergreifende Musikschulförderung
Allgemeine Informationen
Das Vorarlberger Musikschulwerk empfiehlt, in Einzelfällen auch jene Musikschülerinnen und -schüler zu unterstützen, die eine auswärtige Musikschule besuchen. Die Stadt Feldkirch folgt dieser Empfehlung.
Termine und Fristen
Diese Förderung wird jeweils für ein Jahr verliehen, eine neuerliche Antragstellung ist erforderlich. Auf die Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.
Ausmaß der Förderung
Die maximale Höhe der Förderung errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Tarif für dieses Fach oder ein vergleichbares Fach der Musikschule Feldkirch und dem zu entrichtenden Schulgeld an der Musikschule, deren Unterricht in Anspruch genommen wird.
Voraussetzungen
Für Feldkircher Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, welche den Unterricht an anderen Musikschulen des Landes besuchen, werden Förderungsmöglichkeiten der Stadt Feldkirch geschaffen. Vorraussetzungen für die Gewährung einer solchen Förderung sind:
- Ein Instrument wird nicht angeboten;
- Eine spezielle Stilistik wird nicht angeboten (Jazz, Kirchenmusik, Alte Musik, etc.);
- Erforderliche Ergänzungsfächer werden nicht angeboten;
- Für die Schülerin/den Schüler ist aus pädagogischen Gründen ein Lehrerwechsel angeraten/nicht angeraten, der insbesondere vom Schulleiter empfohlen wird/nicht empfohlen wird;
- Wohnortwechsel;
- Eine Förderempfehlung des Direktors der Musikschule Feldkirch;
Förderungen werden nicht gewährt, wenn nicht mindestens eine der oben genannten Kriterien vorliegt bzw. die Schülerin/der Schüler das 19. Lebensjahr bereits vollendet hat.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag an die Musikschule Feldkirch mit Nennung der Voraussetzung, Rechnung der auswärtigen Musikschule sowie Zahlungsbestätigung.
Auszahlung der Förderung
Rückerstattung der anteiligen Unterrichtskosten durch die Stadt Feldkirch.
Ansprechpartner
Sekretariat Musikschule Feldkirch
Telefon +43 5522 304-1291
musikschule(at)feldkirch(dot)at
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Schulgeldermäßigung Musikschule
Allgemeine Informationen
Für Kinder, Schüler und Lehrlinge, deren Eltern in Feldkirch wohnhaft sind, kann um eine Familienermäßigung angesucht werden, deren Höhe aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen errechnet wird. Das Bruttoeinkommen geteilt durch den Familienfaktor ergibt das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen.
Termine und Fristen
15. Oktober des jeweiligen Schuljahres
Ausmaß der Förderung
Ermäßigung bis zu 60 Prozent
Voraussetzungen
Berechnungsgrundlage ist das monatliche Bruttoeinkommen (ohne 13. und 14. Bezug) der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind/den Kindern lebenden Eltern (Partnergemeinschaft).
Erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular ist im Sekretariat der Musikschule erhältlich.
Weitere Unterlagen:
Schul-, Studien-, Zivildienst-, Wehrdienstbestätigung; Bestätigung über soziales Freiwilligenjahr bzw. Lehrvertrag; Gehaltbestätigung der letzten drei Monate; Angabe der sonstigen Einkünfte
Ansprechpartner
Sekretariat Musikschule Feldkirch
Telefon +43 5522 304-1291
musikschule(at)feldkirch(dot)at
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Vereinsförderung Musikschule
Allgemeine Informationen
Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die aktives Mitglied in einem musikalisch-künstlerischen Verein in Feldkirch sind, gibt es eine Förderung im Rahmen einer Schulgeldermäßigung.
Termine und Fristen
15. Oktober des jeweiligen Schuljahres
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung über die Mitgliedschaft durch den jeweiligen Verein
Ansprechpartner
Sekretariat Musikschule Feldkirch
Telefon +43 5522 304-1291
musikschule(at)feldkirch(dot)at