Potenzial am Dach Solarkataster Feldkirch

Solaranlagen

Ein Service der Stadt Feldkirch bietet all jenen, die vorhaben, auf ihrem Dach eine thermische Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung oder eine Photovoltaikanlage zu errichten, die Möglichkeit, bereits "vorzufühlen", ob eine solche Investition überhaupt sinnvoll ist. In einer eigens durchgeführten Analyse von Daten, die 2011 mittels Laserscanbefliegung erhoben wurden, konnte ermittelt werden, welche Standorte in Feldkirch sich besser oder nicht so gut zur Solarnutzung eignen.

Die Standortdaten wurden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut alpS ausgewertet. Dabei wurden Ausrichtung und Neigung der Dachfläche sowie Verschattung durch Vegetation und umliegende Gebäude analysiert. Zur Errechnung des Solarpotenzials wurde dann der lokale gemittelte jährliche Globalstrahlungswert für Feldkirch herangezogen.

Sonnenlandkarte

Schon im groben Überblick erhält man einen guten Eindruck davon, welches Potenzial auf den Dächern der Stadt schlummert. Für jedes einzelne Gebäude lässt sich durch die hohe Auflösung im Detail erkennen, wo ein guter Ertrag möglich ist: Als "sehr gut" (in roter Farbe) werden Flächen mit einem berechneten Solarenergiepotenzial von mindestens 1.100 kWh/m² im Jahr dargestellt. Als "gut" (gelb gefärbte Flächen) gilt ein Potenzial von 900 bis 1.100 kWh/m² pro Jahr. Die blau gefärbten Flächen eignen sich eher nicht für eine rentable Nutzung der Solarenergie. Der erzielbare Ertrag beträgt je nach Typ, Form und Ausrichtung der Anlage bis zu 50 Prozent vom Solarenergiepotenzial bei thermischer Warmwasseraufbereitung und bis zu 15 Prozent bei den modernsten Photovoltaikanlagen.

Für Interessenten stellt der Service zwar keine Garantie dar, man kann sich aber die Investition für eine Besichtigung durch den Fachmann sparen, wenn bereits ersichtlich ist, dass eine solarthermische Nutzung des eigenen Daches nur wenig Sinn macht.

Bei Interesse kontaktieren Sie das Bauamt. Dort erhalten Sie Informationen zur baurechtlichen Bewilligung und der denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die "Verordnung über eine Ausnahme zur Freistellung für Solar- und Photovoltaikanlagen" hingewiesen.

Zum Solarkataster Informationen zum Denkmalschutz Informationen zur Freistellung von Solar- und Photovoltaikanlagen Verordnung über eine Ausnahme zur Freistellung für Solar- und Photovoltaikanlagen