Landwirtschaftskammerumlage
Die Landwirtschaftskammerumlage wird von der Gemeinde für die Landwirtschaftskammer gleichzeitig mit der Grundsteuer eingehoben und berechnet sich nach der Größe der land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Die Landwirtschaftskammerumlage wird von der Gemeinde für die Landwirtschaftskammer gleichzeitig mit der Grundsteuer eingehoben und berechnet sich nach der Größe der land- und forstwirtschaftlichen Flächen.