Strafregisterbescheinigung
Informationen zur Strafregister-Bescheinigung
Die Strafregister-Bescheinigung zeigt, welche Verurteilungen eine Person im Strafregister hat. Eine Strafregister-Bescheinigung kann auch angeben, dass es keine Verurteilungen gibt. Sie oder eine bevollmächtigte Person können einen Antrag auf Bescheinigung stellen. Die Strafregister-Bescheinigung können Sie in jeder Vorarlberger Gemeinde, mit der Handy-Signatur, kartenbasierter Bürger-Karte, ID Austria oder EU-Login online anfordern.
Für das Feststellen der Identität müssen Sie entweder bei der Antrag-Stellung oder beim Abholen der Bescheinigung persönlich ins Rathaus kommen. Bei einem Antrag über die Handy-Signatur, kartenbasierte Bürger-Karte, ID Austria oder EU-Login ist das nicht notwendig.
Für die Strafregister-Bescheinigung brauchen Sie:
- einen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass)
- bei Antrag-Stellung oder Abholen durch eine dritte Person: eine Vollmacht
Die Vollmacht kann formlos sein.
Für folgende Strafregister-Bescheinigungen brauchen Sie noch zusätzlich eine unterschriebene Bestätigung Ihres/Ihrer Dienstgeber:in.
- Strafregister-Bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
- Strafregister-Beschenigung Pflege und Betreuung
- Strafregister-Bescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
Kosten für eine Strafregister-Bescheinigung
- zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (zum Beispiel Arbeitgeber:in oder Behörde): 16,40 Euro
- zur Vorlage bei ehrenamtlicher Tätigkeit: 2,10 Euro
- ohne Information für einen Verwendungs-Zweck: 30,70 Euro
Die Gebühren müssen Sie gleich im Rathaus bezahlen.
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