Tourismusbeitrag
Die Stadt Feldkirch hebt seit 1993 Tourismusbeiträge ein. Abgabenpflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Als Standort gilt jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit dient.
Feldkirch ist in die Ortsklasse C einzureihen. Die Stadtverwaltung hat jährlich einen Hebesatz festzusetzen.
Gesetzliche Grundlagen
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