Denkmal-Schutz

In Feldkirch gibt es 288 denkmalgeschützte Objekte. Feldkirch hat damit eine überdurchschnittlich hohe Dichte an Bau-Denkmälern.

Was sind geschützte Objekte? 

Ziel des Denkmal-Schutzes ist das dauerhafte erhalten von Denkmälern und materiellen Kultur-Gütern.
Beispiele:

  • Wohn-Gebäude
  • Kirchen
  • Burgen
  • Bildstöcke

Die alte Bau-Substanz hat kulturellen, aber auch wirtschaftlichen Wert. Einmalige Kulturgüter können nach einer Zerstörung nicht mehr wiederhergestellt werden. Altes muss darum durch den Denkmal-Schutz erhalten und gepflegt werden.

Die meisten geschützten Objekte sind in der Feldkircher Altstadt. (Ensembleschutz)

Ensembleschutz heißt, dass zwischen den einzelnen Gebäuden ein Zusammenhang (geschichtlich, künstlerisch oder kulturell) besteht. Diese gewachsene Beziehung schafft eine Einheit, die für sich einen besonderen Wert darstellt. Das Erhalten als Einheit liegt im öffentlichen Interesse.

Die mittelalterliche Stadt wurde 1995 unter Denkmal-Schutz gestellt. Die mittelalterliche Stadt ist darum ein kulturelles Erbe. Für Eigentümer:innen von denkmalgeschützten Gebäuden bedeutet das aber einen hohen Pflege-Aufwand.

Die Abteilung Stadtplanung prüft in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt jede beabsichtigte Baumaßnahme an einem denkmalgeschützten Bauwerk. Geprüft werden, die Auswirkungen des geplanten Baus auf das historische Feldkircher Stadtbild. 

Sie möchten an einem denkmalgeschützten Gebäude Umbau-Arbeiten, Anbau-Arbeiten oder Renovierungs-Arbeiten machen? Dann nehmen Sie bitte früh genug mit der Abteilung Stadtplanung (+43 5522 304-1444, stadtplanung@feldkirch.at) und dem Bundesdenkmalamt Kontakt auf 

Die Stadt Feldkirch unterstützt das Erhalten von denkmalgeschützten Gebäuden. Darunter fallen alle Gebäude, die durch einen Bescheid des Bundesdenkmalamtes unter Schutz gestellt sind. Es gibt eine entsprechende Förderung der Stadt Feldkirch. Zudem gibt es eine Förderung vom Bundesdenkmalamt und vom Land Vorarlberg.

 

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