Grund-Verkehr

Unter Grund-Verkehr versteht man das Kaufen oder Verkaufen von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Das Kaufen oder Verkaufen eines solchen Grundstückes kann durch Kauf, Schenkung, Tausch oder Pacht erfolgen. Sie brauchen bei einem solchen Erwerb die Genehmigung der Grundverkehrs-Kommission.

Ausländische Mit-Bürger:innen können an (land- und forstwirtschaftlichen) Grundstücken Rechte kaufen. Das Grundstücks-Geschäft untersteht dann aber dem Landesrecht (Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken). Grundstücke, die in das Eisenbahn-Buch eingetragen sind, fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.

Grund-Verkehrs-Ansuchen können Sie auf der Internet-Seite des Landes Vorarlberg oder der Stadt Feldkirch herunterladen. Sie müssen den Antrag bei der Stadt Feldkirch einreichen. Die Grundverkehrs-Ortskommission beziehungsweise der Stadtrat behandeln diese Anträge. Nach Entscheidung der verantwortlichen Organe leitet die Stadt den Antrag zur Entscheidung und zum Ausfertigen des Bescheids an die Grundverkehrs-Landeskommission weiter. Die Entscheidung der Grundverkehrs-Landeskommission ist verbindlich.

Das Gesetz hat folgende Ziele:

  • Die Landschaft soll geschützt werden.
  • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sollen in Familien-Betrieben bleiben.
  • Grund-Eigentum soll fair und sozial verteilen.
  • Grundstücks-Käufe von ausländischen Mitbürgern: innen sollen eingeschränkt werden. Ausgenommen sind Personen, die nach dem EU-Recht inländischen Mit-Bürger:innen gleichgestellt sind.

Grundstücke, die im Flächen-Widmungsplan als

  • Bau-Flächen, 
  • Verkehrs-Flächen,
  • Vorbehalts-Flächen oder
  • Sonder-Gebiete (bestimmt für eine Bebauung mit Wohn- oder Betriebsgebäuden)

gewidmet sind, werden Bau-Grundstücke genannt.

Bei diesen Grundstücken brauchen Sie eine Bau-Grundstücks-Bestätigung für das Eintragen des Eigentumsrechtes im Grundbuch. (Paragraph 28 Absatz 2 Grundverkehrs-Gesetz)