Hunde-Abgabe

In Feldkirch müssen Sie für Ihren Hund ab dem dritten Lebensmonat eine Hunde-Abgabe zahlen. Die Hunde-Abgabe müssen Sie am 1. Jänner jedes Jahr für das ganze Jahr an die Stadt Feldkirch überweisen. (Paragraph 1 Hundeabgabe-Verordnung)

Die Hunde-Abgabe wird jedes Jahr angepasst. Die aktuellen Beträge sind:

  • für den ersten Hund: 70 Euro
  • für jeden weiteren Hund: 100 Euro 
  • für einen Listen-Hund: 250 Euro

Hund anmelden und abmelden

Sie können Ihren Hund im Bürger:innenservice, in der Abgabenverwaltung (Schmiedgasse 1-3) oder online anmelden und abmelden.

Sie brauchen für die Anmeldung folgende Informationen: 

  • Mikrochip-Nummer des Hundes und 
  • Hunde-Pass.

 

Listen-Hunde

Für das Halten bestimmter Hunde-Rassen braucht es eine zusätzliche Genehmigung (Verordnung über das Halten von Kampfhunden, Landes-Sicherheitsgesetz).

Als Listen-Hunde gelten in Vorarlberg:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Argentinischer Mastiff
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Bordeaux Dogge
  • Dogo Argentino
  • Ridgeback
  • Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

Die Stadt schreibt in Einzelfällen und bei Listen-Hunden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungs-Auflagen vor.

Chip-Pflicht

In Feldkirch bekommen Hunde seit 2023 keine Hunde-Marke mehr. Informationen zur Hundehalterin oder dem Hundehalter und ob die Hunde-Abgabe bezahlt wurde, werden über einen elektronischen Chip abgelesen. Alle Hunde müssen seit 1. Jänner 2010 einen solchen Chip haben.