Sperr-Stunde

Die Gewerbe-Ordnung regelt die Sperr-Stunden für Gewerbe-Betriebe in Österreich. In Vorarlberg sind die Sperr-Stunden zusätzlich noch durch eine Verordnung des Landes Vorarlberg geregelt. (Gewerbe-Ordnung 1994; Verordnung des Landeshauptmannes über die Festlegung von Sperr-Sstunden in Gastgewerbe-Betrieben)

Die Sperr-Zeiten laut Gewerbe-Ordnung sind:

  • für Gasthäuser bis 1 Uhr 
  • für Bars bis 2 Uhr

Sie können bei der Stadtpolizei einen Antrag auf Verlängerung der Sperr-Stunde stellen. Die Stadtpolizei prüft den Antrag. Die Sperr-Stunde kann so bis 4 Uhr verlängert werden. 

Sie möchten die Sperr-Zeiten Ihres Gasthauses oder Ihrer Bar verlängern? 

  1. Reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Stadtpolizei ein. 
  2. Die Stadtpolizei prüft die Voraussetzungen. 
  3. Die Stadtpolizei legt den Antrag dem Stadtrat zur Entscheidung vor.