Wahlen

Österreich ist eine demokratische Republik. Grundlegende Mittel einer Demokratie sind Wahlen. Die Bevölkerung kann sich bei den verschiedenen Wahlen direkt an der Politik beteiligen. 

In Feldkirch gibt es bei jeder Wahl 26 Wahl-Lokale.

Die nächste Wahl ist die EU-Wahl. Sie findet am 9. Juni 2024 statt.

Voraussetzungen für das Wählen

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates 
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen
  • 16 Jahre alt 
  • am Stichtag der Wahl (dieser Tag wird von der Vorarlberger Landesregierung festgesetzt) Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates 
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen
  • 16 Jahre alt 
  • am Stichtag der Wahl (dieser Tag wird von der Vorarlberger Landesregierung festgesetzt) Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde
  • Auslandsvorarlberger:innen können einen Antrag stellen. Dann nimmt man sie in die Wählerkartei auf und sie dürfen auch wählen. 

Nicht-Österreicher, die in Vorarlberg leben, dürfen bei Landtagswahlen nicht wählen. Sie dürfen nur bei Gemeinde-Wahlen und EU-Wahlen (nur auf Antrag) wählen.

  • österreichische Staatsbürgerschaft 
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen
  • 16 Jahre alt 
  • am Stichtag der Wahl in der Wähler-Evidenz der Gemeinde gelistet 

Europa-Wahlen

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Unions-Bürger:in (nur auf Antrag)
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen
  • 16 Jahre alt 
  • am Stichtag der Wahl in der Wähler-Evidenz der Gemeinde gelistet 

Die Wähler-Evidenz ist eine Liste. Auf dieser Liste stehen alle Personen, die in einer Gemeinde wählen dürfen. Es gibt eine nationale Wähler-Evidenz (Bundeswahlen) und eine Europa-Wählerevidenz (EU-Wahlen). Unions-Bürger:innen können nur auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz eingetragen werden. Für jede Wahl oder Abstimmung wird eine neue Liste der Wähler:innen aus Europa erstellt. Auslands-Österreicher:innen, die nicht mehr in Österreich wohnen, müssen einen Antrag stellen. So nimmt man sie wieder in die Wähler-Evidenz auf. Diesen Antrag müssen sie bei ihrer letzten Wohnsitz-Gemeinde stellen. 

Wahl-Karte beantragen

Sie möchten wählen, können aber am Wahltag nicht in ihr Wahl-Lokal gehen, weil Sie zum Beispiel verreisen?

Dann können Sie eine Wahl-Karte beantragen. Sie bekommen die Wahl-Karte dann per Post zugeschickt. Füllen Sie die Karte aus und geben Sie die ausgefüllte Karte einfach bei der Post ab.

Die Gemeinde-Kennziffer von Feldkirch lautet: 80404.