Grundverkehr

Grundverkehr

Unter Grundverkehr versteht man einen Ankauf oder Verkauf (zum Beispiel Kauf, Schenkung, Tausch oder Pacht) eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstückes. Bei einem solchen Erwerb braucht es die Genehmigung der Grundverkehrs-Kommission.

Ausländische Mitbürger:innen können an (land- und forstwirtschaftlichen) Grundstücken Rechte kaufen. Das Grundstücksgeschäft untersteht dann aber dem Landesrecht (Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken). Grundstücke, die in das Eisenbahn-Buch eingetragen sind, fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.

Ziele des Gesetzes

  • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bleiben in bäuerlichen Familienbetrieben. 
  • Sicherstellen des Landschaftsschutzes
  • Breite und sozial verträgliche Verteilung von Grundeigentum
  • Einschränkung von Grundstückskaufen von ausländischen Mitbürger:innen. Ausgenommen sind Personen, die nach dem EU-Recht inländischen Mitbürger:innen gleichgestellt sind. 

Grundverkehrs-Ansuchen zu den oben genannten Bereichen können Sie auf der Internetseite des Landes Vorarlberg oder der Stadt Feldkirch herunterladen. Anträge sind bei der Stadt Feldkirch einzubringen. Die Grundverkehrs-Ortskommission beziehungsweise der Stadtrat sind verantwortliche Organe dieser Anträge. Nach Entscheidung der verantwortlichen Organe wird der Antrag zur Entscheidung und zum Ausfertigen des Bescheids an die Grundverkehrs-Landeskommission weitergeleitet. Die Entscheidung der Grundverkehrs-Landeskommission ist verbindlich.

Baugrundstücks-Bestätigung 

Grundstücke, die im Flächenwidmungsplan als

  • Bauflächen, 
  • Verkehrsflächen,
  • Vorbehaltsflächen oder
  • Sondergebiete (bestimmt für eine Bebauung mit Wohn- oder Betriebsgebäuden)
  • gewidmet sind, werden Baugrundstücke genannt.

Eine Baugrundstücks-Bestätigung brauchen Sie für das Eintragen des Eigentumsrechtes im Grundbuch. 

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