Sperrstunde

Die Gewerbeordnung regelt die Sperrstunden für Gewerbebetriebe in Österreich. In Vorarlberg sind die Sperrstunden zusätzlich noch durch eine Verordnung des Landes Vorarlberg geregelt. (Gewerbeordnung 1994; Verordnung des Landeshauptmannes über die Festlegung von Sperrstunden in Gastgewerbebetrieben)

Die Sperrzeiten laut Gewerbeordnung sind:

  • für Gasthäuser bis 01.00 Uhr 
  • für Bars bis 02.00 Uhr

Die Stadtpolizei bearbeitet Anträge für Verlängerungen der gesetzlichen Sperrstunde. Auf Antrag und nach Prüfung ist eine Verlängerung bis 04.00 Uhr möglich. 

Sie möchten die Sperrzeiten Ihres Gasthauses oder Ihrer Bar verlängern? 

  1. Reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Stadtpolizei ein. 
  2. Die Stadtpolizei prüft die Voraussetzungen. 
  3. Der Antrag wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

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