Arbeiten auf oder neben der Straße

Arbeiten auf oder neben der Straße

Für jede Arbeit auf oder neben öffentlichen Verkehrsflächen (zum Beispiel Straßen, Gehwege, Radwege, öffentliche Parkplätze) ist eine Bewilligung notwendig. Beispiele sind Straßenaufgrabungen, Belagssanierungsarbeiten und Asphaltierungsarbeiten, Arbeiten mit Forstmaschinen im Bereich des öffentlichen Straßenraumes oder Arbeiten auf Baugerüsten und Fassadengerüsten.

Die Bauleitung muss den Antrag auf Bewilligung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der Stadtpolizei stellen. 

Durch manche Arbeiten werden die Straße oder andere Verkehrsanlagen (zum Beispiel Verkehrszeichen, Gehwege, Radwege, Ampeln oder Parkplätze) verändert. Dann muss die Bauleitung zusätzlich noch einen Antrag auf Gebrauchs-Erlaubnis an den Bauhof der Stadt Feldkirch stellen.
 

Benützen der Straße zu verkehrsfremden Zwecken

Was sind verkehrsfremde Zwecke?

Alles was nicht dem Straßenverkehr dient, nennt man verkehrsfremde Zwecke. Beispiele: Werbetafeln, Veranstaltungshinweise oder Marktstände 

Manchmal ist auch bei Veranstaltungen ein Antrag auf Benützung einer Straße notwendig (zum Beispiel Faschingsumzug oder Straßenfest).

Bei Arbeiten auf oder neben einer Straße braucht es zwei Bewilligungen:

  • eine Bewilligung für die Arbeiten selbst und
  • eine Bewilligung die Straße für diesen verkehrsfremden Zweck nutzen zu dürfen.

Jede:r kann einen Antrag auf Bewilligung für verkehrsfremde Zwecke stellen. Sie müssen den Antrag mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung oder vor Beginn der Arbeiten bei der Stadtpolizei Feldkirch einreichen. 

 

Downloads

Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung

zurück zu Dienstleistungen und Services