Tourismus-Beitrag
Informationen zum Tourismus-Beitrag
Die Stadt Feldkirch hebt seit 1993 Tourismus-Beiträge ein (Tourismus-Gesetz). Alle Unternehmen in Feldkirch müssen den Tourismus-Beitrag bezahlen. Die Personen müssen die Tätigkeit von einem Standort in Feldkirch erledigen.
Die Einnahmen aus dem Tourismus-Beitrag kommen allen Unternehmer:innen wieder zugute.
Beispiele für das Verwenden der Einnahmen
- Maßnahmen der Gäste-Betreuung
- administrative Anforderungen
- Marken-Bildung, Marken-Pflege
- touristisches Marketing
- infrastrukturelle Leistungen
Jede feste Anlage oder Einrichtung, die man für eine selbstständige Arbeit nutzt, ist ein Standort. (zum Beispiel eigener Friseur-Salon in der Stadt Feldkirch)
Feldkirch ist der Ortsklasse C zugeteilt (Abgabengruppen-Verordnung). Die Stadtvertretung setzt jedes Jahr einen Hebe-Satz fest.
Mit einem Online-Formular können Sie den von Ihnen zu zahlenden Betrag für dieses Jahr berechnen. Nach dem Klick auf Senden bekommt die Abteilung Abgabenverwaltung Ihr ausgefülltes Berechnungsblatt. Liegt der selbstberechnete Abgaben-Betrag unter 30,00 Euro, kann es sein, dass Sie keinen Tourismus-Beitrag zahlen müssen.
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