Tourismus-Beitrag

Informationen zum Tourismus-Beitrag

Die Stadt Feldkirch hebt seit 1993 Tourismus-Beiträge ein (Tourismus-Gesetz). Alle Unternehmen in Feldkirch müssen den Tourismus-Beitrag bezahlen. Die Personen müssen die Tätigkeit von einem Standort in Feldkirch erledigen.

Die Einnahmen aus dem Tourismus-Beitrag kommen allen Unternehmer:innen wieder zugute. 

Beispiele für das Verwenden der Einnahmen

  • Maßnahmen der Gäste-Betreuung
  • administrative Anforderungen
  • Marken-Bildung, Marken-Pflege
  • touristisches Marketing
  • infrastrukturelle Leistungen

Jede feste Anlage oder Einrichtung, die man für eine selbstständige Arbeit nutzt, ist ein Standort. (zum Beispiel eigener Friseur-Salon in der Stadt Feldkirch)

Feldkirch ist der Ortsklasse C zugeteilt (Abgabengruppen-Verordnung). Die Stadtvertretung setzt jedes Jahr einen Hebe-Satz fest.

Mit einem Online-Formular können Sie den von Ihnen zu zahlenden Betrag für dieses Jahr berechnen. Nach dem Klick auf Senden bekommt die Abteilung Abgabenverwaltung Ihr ausgefülltes Berechnungsblatt. Liegt der selbstberechnete Abgaben-Betrag unter 30,00 Euro, kann es sein, dass Sie keinen Tourismus-Beitrag zahlen müssen. 

 

Downloads

Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung

zurück zu Dienstleistungen und Services