Kommunal-Steuer

Informationen zur Kommunal-Steuer

Die Stadt Feldkirch hebt eine Kommunal-Steuer ein. Die Kommunal-Steuer sichert die Unabhängigkeit der Stadt. Die Steuer dient dem Finanzieren von Dienstleistungen und lokalen Gemeinde-Funktionen. (Kommunalsteuer-Gesetz)

Die Stadt erhebt eine Steuer von Unternehmen, die in Feldkirch einen Standort haben. Die Stadt Feldkirch verwendet die Kommunal-Steuer zum Beispiel für das Instandhalten von Straßen, Schulen oder Gesundheits-Einrichtungen.

Die Kommunal-Steuer beträgt drei Prozent der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die gesamte Bemessungsgrundlage im Monat nicht 1.460,00 Euro kann ein Freibetrag von 1.095,00 Euro abgezogen werden.

Jedes Unternehmen muss die Kommunal-Steuer für jeden Monat selbst berechnen. Die Steuer muss bis zum 15. des Folgemonats an die Stadt Feldkirch gezahlt werden. (Beispiel: Die Kommunal-Steuer für den Monat März müssen Sie bis spätestens 15. April an die Stadt zahlen.)

Jedes Unternehmen muss auch für jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres eine Steuer-Erklärung abgeben. (Beispiel: Für das Jahr 2022 müssen Sie bis spätestens 31. März 2023 eine Steuer-Erklärung abgeben.) Es müssen auch Nullmeldungen oder Leermeldung gemeldet werden. Bitte nutzen Sie für die Leermeldung unser Online-Formular.

Die Steuer-Erklärung muss die gesamte Bemessungsgrundlage des Unternehmens aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden enthalten.

Bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten gelten spezielle Regelungen:

  • Wenn ein Unternehmen in mehreren Gemeinden arbeitet, muss das Unternehmen die Steuer-Berechnung für jede Gemeinde einzeln machen.
  • Wander-Unternehmen (zum Beispiel Marktfahrer:innen) müssen die Kommunal-Steuer aufteilen, wenn es in verschiedenen Gemeinden tätig ist. Die Aufteilung hängt davon ab, wie lange das Unternehmen in jeder Gemeinde arbeitet.

Die Steuer-Erklärung müssen Sie online auf FinanzOnline machen. Wenn Sie die technischen Voraussetzungen dafür nicht haben, können Sie dem Finanzamt die Steuer-Erklärung mit einem amtlichen Vor-Druck schicken. Ein amtlicher Vordruck ist ein behördliches Formular zum Ausfüllen. 

Sie haben ein Gewerbe, Unternehmen oder eine Betriebsstätte in Feldkirch eröffnet? Dann müssen Sie diese Betriebsstätte mittels Online-Formular anmelden.

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