Kanalisations-Beitrag

Informationen zum Kanalisations-Beitrag

Die Vorarlberger Landesregierung hat ein Kanalisations-Gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist das Schaffen und Erhalten einer sauberen Umwelt. Jede Gemeinde muss darum eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage haben. Die Anlage muss die hygienischen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen. 

Die Gemeinden dürfen dafür Kanalisations-Beiträge von allen Bürgerinnen und Bürgern verlangen.  

Die Abteilung Abgabenverwaltung schreibt den Kanalisations-Beitrag für das bewilligte Bau-Vorhaben zwölf Monate nach Baubeginn vor. Die Verordnung über den Beitragssatz legt fest, wie viel Kanalisations-Beiträge berechnet werden

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