Hunde-Abgabe

Informationen zur Hunde-Abgabe

In Feldkirch müssen Sie für Ihren Hund ab dem dritten Lebensmonat eine Hunde-Abgabe bezahlen. Die Hunde-Abgabe müssen Sie am 1. Jänner jedes Jahr für das ganze Jahr an die Stadt Feldkirch überweisen. (Paragraph 1 Hundeabgabe-Verordnung)

Sie können Ihren Hund im Bürgerservice, in der Abgabenverwaltung oder online anmelden oder abmelden.

Für die Anmeldung halten Sie folgende Informationen bereit: 

  • Mikrochip-Nummer des Hundes und 
  • Hundepass. 

Für das Halten bestimmter Hunde-Rassen braucht es eine zusätzliche Genehmigung (Listen-HundeVerordnung über das Halten von Kampfhunden, Landes-Sicherheitsgesetz).

Als Listenhunde gelten in Vorarlberg:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Argentinischer Mastiff
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Bordeaux Dogge
  • Dogo Argentino
  • Ridgeback
  • Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

Die Stadt schreibt in Einzelfällen und bei Listen-Hunden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen vor.

Registrieren

In Feldkirch bekommen Hunde seit 2023 keine Hunde-Marke mehr. Informationen zur Hundehalterin/dem Hundehalter und ob die Hunde-Abgabe bezahlt wurde, werden über einen elektronischen Chip abgelesen. Alle Hunde müssen seit 1. Jänner 2010 einen solchen Chip haben.

Die Hunde-Abgabe wird jährlich angepasst.

Beträge Hunde-Abgabe

  • für den ersten Hund 70,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund 100,00 Euro 
  • für einen Listenhund 250,00 Euro

Hunde-Kurse

Die Stadt unterstützt auch das Besuchen von Hunde-Kursen. Die Förderung wird einmal in Höhe von 40,00 Euro in Form von Feldkirch Einkaufsgutscheinen ausgezahlt.

Downloads

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