Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) stellt die Grundlage für die Gemeindeentwicklung dar. Das REK beinhaltet Aussagen zur zukünftigen Entwicklung von Feldkirch und bietet die Basis bzw. Vorstufe für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung. Das REK ist daher eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Raumplanung und hat ihre rechtliche Legitimation im Vorarlberger Raumplanungsgesetz.

Das 1999 erarbeitete REK der Stadt Feldkirch wurde gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsplan von 2017 bis 2019 überarbeitet.

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