Gästetaxe

Informationen zur Gästetaxe

Die Stadt Feldkirch kann eine sogenannte Gästetaxe einheben. Damit kann der Aufwand für Einrichtungen und tourismusfördernde Maßnahmen gedeckt werden (zum Beispiel Blumen-Schmuck, Denkmal-Pflege, öffentliche Brunnen, Park-Anlagen, WC-Anlagen oder Natur- und Landschafts-Schutz). Die Stadt zieht die Gästetaxe das ganze Jahr über ein. Jede und jeder der in Feldkirch übernachtet, muss die Gästetaxe bezahlen. (Paragraph 13 Tourismus-Gesetz)

Abrechnen

Ihnen gehört eine Unterkunft für Gäste in Feldkirch? Dann müssen Sie bis spätestens zum Monatsletzten des Folgemonats der Stadt die Gästetaxe-Rechnung vorlegen und den eingehobenen Betrag an die Stadt zahlen. Ein Beispiel: Sie müssen die Rechnung und den Betrag für den Monat März bis zum 30. April an die Stadt schicken. Das bedeutet, dass Sie die Rechnung und den Betrag vor dem 30. April an die Stadt senden müssen. (Paragraph 4 Gästetaxe-Ordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 16.10.2018 idF vom 11.10.2022 sowie vom 13.12.2022)

Auch Buchungs-Plattformen wie AirBnB oder BookingCom sind meldepflichtig und Sie müssen darum eine Gästetaxe bezahlen. 

Sind Sie unsicher, ob Sie Zimmer privat vermieten oder gewerblich beherbergen? Die Wirtschaftskammer Österreich stellt dazu einen Leitfaden zur Verfügung.

Die Gemeinde ist nicht dafür zuständig, die Gästetaxe zu berechnen. Die Gästetaxe ist eine Abgabe, die von den Einhebungspflichtigen selbst berechnet werden muss. Sie muss rechtzeitig bezahlt werden. Bitte nutzen Sie für das Berechnen des Betrages unser Online-Formular.

Die monatlichen Abrechnungen für die Gästetaxe können online auf "Feratel Deskline WebClient" einfach und schnell selbst generiert werden. Eine Hilfestellung bietet das Produktdatenblatt von "Feratel Deskline WebClient". 

Gäste-Verzeichnis

Jede Unterkunft muss ein Gäste-Verzeichnis über alle untergebrachten Gäste führen. Im Verzeichnis müssen Sie folgende Daten aufschreiben:

  • persönlichen Daten
  • das Datum der Ankunft 
  • das Datum der Abreise

Nähere Bestimmungen zum Gäste-Verzeichnis finden Sie in der Melde-Gesetz-Durchführungsverordnung.

zurück zu Dienstleistungen und Services