Ausgleichsabgabe

Fehlende Stell-Plätze für Autos

Eigentümer:innen von Gebäuden müssen in Feldkirch eine einmalige Ausgleichsabgabe bezahlen, wenn sie bei einem Gebäude zu wenig Stell-Plätze für Autos schaffen. Die Stadt Feldkirch passt den Betrag für die Ausgleichsabgabe jedes Jahr an. (Paragraph 13 Absatz 1 Baugesetz, LGBl Nr 52/2001 idgF, und Stell-Platz-Verordnung, LGBl Nr 24/2013, Beschluss der Stadtvertretung vom 5.7.1984)

Fehlende Kinderspielplätze

Wenn Gebäude gebaut werden, muss es für mindestens vier Wohnungen einen Kinderspielplatz geben.

Es gibt Ausnahmen:

  • Wenn es in der Nähe des Baugrundstücks einen öffentlichen Kinderspielplatz gibt, kann die Stadt Feldkirch entscheiden, dass kein weiterer Kinderspielplatz gebaut werden muss. Die Entfernung darf höchstens 500 Meter sein.
  • Wenn es nicht möglich oder zu teuer ist, eine Kinderspielfläche innerhalb von 300 Metern vom Baugrundstück zu machen. Dann muss keine Kinderspielfläche geschaffen werden.

Die Stadt muss in diesen Fällen dann eine Ausgleichsabgabe einheben. 

Die Eigentümer:innen der Grundstücke müssen diese Ausgleichsabgabe einmalig bezahlen. Die Beträge werden von der Landesregierung im Amtsblatt für das Land Vorarlberg veröffentlicht. (Paragraph 11 Baugesetz)

Die Stadt Feldkirch verwendet die Ausgleichsabgabe für das Bauen von neuen öffentlichen Kinderspielplätzen und für das Decken des Aufwands von Spielplätzen. 

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