Wohnungsvergabe

Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger (Vogewosi, Alpenländische Heimstätte und Wohnbauselbsthilfe) werden nach der Wohnungsvergaberichtlinie von der Standortgemeinde an förderbare Haushalte vergeben. Wohnungssuchende Personen haben das Recht, sich bei der Wohnsitzgemeinde für eine integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnung zu bewerben, außer die Vergabekriterien werden klar nicht erfüllt.

Wohnungssuchende, die den Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg und den Bewerbungs- und Vergaberichtlinien des Landes Vorarlberg entsprechen und deren Einkommen unter den vom Land Vorarlberg vorgegebenen Obergrenzen liegt, können sich um eine gemeinnützige Wohnung bewerben. Auswahlprozess: Freie Wohnungen werden nach einer Dringlichkeitsreihung anhand der in der Wohnungsvergaberichtlinie des Landes festgelegten Kriterien vergeben.

Die Stadt Feldkirch übernimmt die organisatorische Abwicklung und verwaltungsmäßige Zuweisung von Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger und Wohnungen der Stadt Feldkirch. Sie vermittelt auch geförderte private Mietwohnungen und im Rahmen des Projektes "Sicher Vermieten" angebotener Wohnungen.

 

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