Gastgarten

Sie möchten einen Gastgarten errichten? Oder Sie haben einen Gastgarten und möchten ihn vergrößern?

Sie müssen zwischen zwei Vorschriften unterscheiden:

  • baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften und
  • straßenpolizeilichen Vorschriften

Was sind baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften? Dabei geht es um Unfallverhütungsvorschriften. Zum Beispiel:

  • Sind Absturzsicherungen notwendig?
  • Welche Innen-Ausstattung wird verwendet? 
  • Sind die Sonnenschirme bei Wind oder Sturm sicher?

Was sind straßenpolizeiliche Vorschriften? Zum Beispiel:

  • Sind die Verkehrswege frei benutzbar?
  • Werden Parkplätze belegt?
  • Ist die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge möglich?

Für baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Abkürzung: BH) verantwortlich. Anträge sind darum direkt bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. 

Die Bezirkshauptmannschaft bearbeitet dann Ihren Antrag und schickt Ihnen danach ein Schreiben. Dieses Schreiben müssen Sie bei der Stadtpolizei Feldkirch abgeben. Erst dann kümmert sich die Stadtpolizei um die straßenpolizeilichen Vorschriften. 

Die Stadtpolizei Feldkirch ist für die straßenpolizeilichen Vorschriften zuständig. Die Anträge müssen Sie bei der Stadtpolizei im Rathaus abgeben. Füllen Sie dazu das Antragsformular für Gastgärten aus. 

Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie noch diese Dokumente beziehungsweise Informationen beilegen:

  • einen Übersichtsplan (mit eingezeichneten Grundgrenzen und Grundstücksnummern)
  • einen genauen Lageplan
  • Flächenangabe und Ausgestaltung des Gastgartens (Hier finden Sie einen Musterplan.)
  • Information zur Verwendung des Gastgartens (zum Beispiel: dient nur dem Servieren von Speisen und dem Ausschank von Getränken)
  • Anzahl der Verabreichungsplätze

Die Abteilung Stadtplanung stellt Ihnen die Pläne gerne unter 05522 304-1441 Verfügung. Mit der Abteilung Stadtplanung müssen Sie auch die detaillierte Ausführung des Gastgartens abklären. 

Die allgemeinen Bedingungen für die Bewilligung eines Gastgartens finden Sie im Dokument "Zustimmung zum Sondergebrauch, Bedingungen für die Bewilligung".

Wenn Sie baubehördliche, gewerbebehördliche und straßenpolizeiliche Vorschriften bewilligen lassen müssen, müssen Sie das Schreiben der Bezirkshauptmannschaft an die Stadtpolizei weiterleiten. Die Stadtpolizei kümmert sich erst dann um die straßenpolizeilichen Vorschriften. Das kann nicht gleichzeitig gemacht werden. 

Sie haben schon einen Gastgarten und möchten diesen weiterführen?

  1. Füllen Sie das Antragsformular für Gastgärten vollständig aus:
  2. Unterschreiben Sie die Formulare. 
  3. Geben Sie die Dokumente bei der Stadtpolizei Feldkirch (im Rathaus) ab.
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