Kleine Gebäude und Bauwerke

Unter die Begriffe kleine Gebäude und Bauwerke fallen Carports, Einfriedungen, Garagen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Schwimmbecken, Stützmauern und Wintergärten.

Durch die situationsbedingte Vorgehensweise ergeben sich verschiedene Bestimmungen bezüglich Abstand zu Nachbargrundstücken, maximaler Höhe etc. Die Baurechtsabteilung der Stadt Feldkirch berät jeden Einzelfall auf Grund der Ausgangslage. Sie gibt an, ob das Bauwerk bewilligungs- oder anzeigepflichtig ist oder ob keine Bauanzeige bzw. kein Bauantrag benötigt wird.

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